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Einzelfälle von Mißhandlungen.
1. Ein Kaufmann aus Togo, der trotz Malariaerkrankung von dem französischen Arzt in Evtonou für marschfähig erklärt wurde, brach am zweiten Marschtage bewußtlos zusammen. Nachdem er das Bewußtsein wiedererlangt hatte, bemerkte er, daß seine Malaria in Schwarzwasserfieber übergegangen war. Trotz seines Protestes wurde er, statt zurück nach Save, weiter ins Innere geschleppt. Ein ihn im Auto überholender, französischer Arzt ließ ihn nach Save zurücktragen. Hier wurde jedoch seine Aufnahme in das Krankenzimmer des Administrationsgebäudes verweigert und der Schwerkranke auf den Erdboden einer Negerhütte gelegt. Da ihm die Franzosen weder Arzneien noch das unbedingt erforderliche Sodawasser gaben, mußte er seinen Durst mit Tee stillen, den ihm seine kranken deutschen Kameraden bereiteten, für den ihnen aber nur verseuchtes Wasser zur Verfügung stand. Am nächsten Tage verlor er wiederum das Bewußtsein. Trotzdem und trotz der Bitten des deutschen Arztes kümmerten sich die Franzosen nicht um den Kranken. Sein Zustand verschlimmerte sich so, daß er aufgegeben wurde. Nach drei Tagen trat aber eine entschiedene Besserung ein. Den soeben der Lebensgefahr entgaugenen, infolge Blutverlustes matten Kranken luden die Franzosen trotz des Protestes des deutschen Arztes auf ein Lastautomobil und fuhren ihn nach Parakou. Dort mußte er, obwohl eine Hängematte zur Verfügung stand, in das 1 Irin entfernte UnterkunftshPls zu Fuß gehen. Unterwegs brach er bewußtlos zusammen, woraus seine deutschen Kameraden ihn ins Untcrkunftshaus trugen (Angabe 8, 10).
2. Der Gefangene L.... aus Duala wurde von Vsnere derart ins Gesicht geschlagen, daß er eine schwere Verletzung des Nasenbeins erlitt und sein Gesicht dauernd entstellt ist (Angabe 15, 17).
3. Dem Gefangenen S.... wurden von Venere zwei Zähne ausgeschlagen. Ein anderer mit gleichem Namen wurde durch Schläge auf den Kopf so schwer verletzt, daß er bewußtlos in die Krankenstube getragen werden mußte und lange Zeit unter Kopfschmerzen und Schwerhörigkeit auf dem linken Ohre litt (Angabe 17n).
4. Am 17. Dezember 1914 wurde der Gefangene L.. . . auf Grund einer unwahren Meldung des Dolmetschers durch Venere, Oustelli und mehrere Eingeborenensoldaten in Gegenwart des Kommandanten kei-nuck mittels Faust-, Stock- und Peitschenhieben über Gesicht, Kopf und Rücken, mittels Niederwerfens auf den Boden und Fußtritten in den Unterleib mißhandelt. Ferner wurden ihm Daumschrauben so fest angelegt, daß die Haut platzte. Während der Mißhandlung wurde er von Venöre außerdem mit Erschießen bedroht (Angabe 14, 15, 174).
5. Der katholische Missionsbruder Alphons aus Kamerun, dem die Ausbesserung der Motorräder der französischen Beamten übertragen war, erhielt acht Tage Gefängnis, weil der Motor am Fahrrad des Lagerarztes sich entzündete. Beim Abführen ins Gefängnis wurde Alphons durchsucht, dabei fand Sergeant Vei-Snuuä ein Stück Brot und ein Gebetbuch. Vei-Snuuä warf das Brot fort, zerriß das Gebetbuch in kleine Fetzen und zerstreute sie (Angabe 22).
6. Am 1. Juli 1915 wurde ein Gefangener durch Venere mit der Peitsche über Kopf, Hände und Beine geschlagen und über Nacht in die Daumschrauben gespannt, weil er versehentlich eine Lampe zerbrochen hatte (Angabe 4, 17u).
7. Der im Lebensalter vorgerückte Gefangene S.. . . wurde von den schwarzen Soldaten gezwungen, vier Stunden lang fast ununterbrochen in Kniebeuge sitzend
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