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Die Kolonialdeutschen aus Kamerun und Togo in französischer Gefangenschaft / Reichs-Kolonialamt
Entstehung
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b. In Mediouna und Weben.

Aber auch in den beiden Lagern in Nordafrika, Mediouna und Medca, wohin die Gefangenen gebracht wurden, entsprachen die Verhältnisse nicht entfernt den Bedürfnissen der in ihrer Gesundheit zerrütteten Gefangenen.

In Mediouna (Marokko), wohin alle Gefangenen, mit Ausnahme der Offiziere, sowie die Mehrzahl der Frauen aus Togo geschickt wurden, waren Unterbringung, Ver­pflegung und ärztliche Versorgung ungenügend, zum Teil ganz schlecht. Selbst hier wurden die Frauen wie Kriegsgefangene behandelt. Erst geraume Zeit nach der Ankunft wurden Stroh- und Schlafsäcke geliefert. Die Gefangenen litten in ihren dünnen Tropenkleidern sehr unter der Kälte. Die auf Veranlassung der Deutschen Regierung an sie abgesandten Winterkleider wurden, obwohl sie im Dezember 1915 eintrafen, erst im April 1916 ausgehändigt. Gegen die in Dahomey chronisch gewordene Malaria und Dysenterie der Gefangenen fehlte es an Arzneien und sachgemäßer Behandlung. Da wie in Abomey auch in Mediouna Fieberkranke zu schwerer Arbeit gezwungen und ins Gefängnis ge­worfen wurden, nahm die Malaria vielfach die schwere Form des Schwarzwafserfiebers an. Nachdem schon in Dahomey 14 Deutsche an Schwarzwafserfieber gestorben waren, gingen hier sieben weitere an der gleisen Krankheit zugrunde. Die Allgemeinbehand- lung war rücksichtslos und hart. Kriegs- wie Zivilgefangene mußten Steinbrucharbeiten verrichten und schwere Erdarbeiten ausführen, selbst Aborte entleeren. Harte Strafen wurden über sie verhängt. Eine dieser Strafen bestand darin, daß der Gefangene unter eine in geringer Höhe über dem Boden ausgespannte Zeltbahn kriechen und dort bis zu 60 Tagen, gegen Wind und Wetter ungenügend geschützt, liegen mußte. Eine Verschärfung dieser Strafe bedeutete die Verbringung in das weiter im Innern gelegene Straflager El Borudj / dort waren die Gefangenen, wie in Dahomey, schweren körperlichen Mißhandlungen, selbst solchen durch den Lagerkommandanten, ausgesetzt^.

In Medea (Algier), wo der stellvertretende Gouverneur von Togo, die Offiziere mit ihren Frauen und die Ärzte gefangengesetzt wurden, und während des Transports dorthin war die Unterbringung überaus mangelhaft. In Oran bei der Ankunft in Algier hatte man die Frauen sogar als Verbrecherinnen und nicht als Kriegsgefangene behandelt. Die .Offiziere aus Kamerun erhielten in Medea als Unterkunftsraum zuerst eine Futterkammer zugewiesen, später, weil der Regen in dicken Strömen durch das Dach stoß, einen Pferdestall, in dem zugleich mit ihnen das Pferd des Lagerkomman­danten und die Araberwache hausten. Alle Unterkunftsräume waren kalt und gesund­heitsschädlich. Trotz Bitten wurden lange Zeit weder Öfen noch Brennholz geliefert. Stühle, Schränke und Wascheinrichtung fehlten. Die Gefangenen mußten sich selbst bei Schneegestöber im Hofe waschen. Da auch ihuen die zugesandten Winterkleider nicht ausgeliefert wurden, litten sie schwer unter der Kälte. Die Verpflegung war schlecht und ungenügend. Verbesserungen waren bei der Hartherzigkeit und Willkür des Lager­kommandanten und seines Unterpersonals nicht zu erreichen. Die Krankenfürsorge war äußerst mangelhaft/ Arzneimittel, besonders Chinin, wurden verweigert. Männer und Frauen hatten unter der Gleichgültigkeit des französischen Arztes zu leiden. Die Auf­nahme ins Hospital war selbst für Schwerkranke meist erst nach Tagen durchzusetzen. Einer der Gefangenen verstarb an Schwarzwasserfieber.

» Angabe 2, 11, 14, 16-19, 21, 23, 27, 26.