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Wer einen gediegenen Führer durch unser Recht stets S zur Äand haben, wer über tägliche Vorkommnisse sofortige Rechtsauskunft von einem hervorragenden Juristen erhalten will, erwerbe für seine Äaus- und Geschäftsbibliothek:
Das neue
bürgerliche Recht
in gemeinverständlicher Darstellung :u mit Beispielen aus dem täglichen Leben
von Professor Dr. jur. Franz Bernhöft
Die Akademischen Monatsblütter bezeichnen das Werk als „die beste der gemeinverständliche» Tarstcllnngcn des ncncn viirgcrlichc» „Rechts, wegen der Flüssigkeit der Darstellung init ihren trefflichen Beispiele» ,,u»d der relative» Vollständigkeit".
Dabei ist das Buch von beispielloser Billigkeit, ci
Die einzelnen Teile sind:
I. Band: Allgemeiner Teil. 1. Die Personen. 2. Die juristische» Tatsachen. 3. Wesen und Ausübung der Rechte. 204 Seiten. In eleg. Lwbd. geb. l.50 Mk.
II. Band: Recht der Schuldverhältnissc. I. Die Schuldverhält- ^1 nisse im allgemeinen. 2. Die Schuldverhältnissc im besonderen.
In eleg. Lwbd. 2.— Mk.
III. Band: Sachenrecht. I.Abt.: Rechte an Grundstücken und Äypothekenrecht. IS2 Seiten. In eleg. Lwbd. geb. I.S0 Mk.
III^. Band: Sachenrecht. 2. Abt.: Rechte an beweglichen Sachen. 124 Seiten. In eleg. Lwbd. geb. 1.50 Mk.
IV. Band. Familienrecht. I. Die Ehe. Das eheliche Gllterrecht. 3. Die Verwandschaft und ihre juristischen Folgen. 4. Die Vormundschaft. 303 Seiten. In eleg. Lwbd. 2.50 Mk.
V. Band: Erbrecht, l. Die Erbfolge. 2. Die Erbschaft. 366 S. In eleg. Lwbd. 3.— Mk.
Verlag von Ernst Heinrich Moritz, Stuttgart
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