I!, Spezieller Teil,
8. Kiautschou.
Es war im November 1897, als in der chinesische!, Provinz Shantnng von einem fancitisierten Volkshaufen die beiden deutschen Missionare Nies und Henle niedergemacht wurden. Sofort, am 14. November, erschien darauf ein deutsches Geschwader unter Vizeadmiral von Diedcrichs an der Kiautschou-Bucht und laudetc Truppen. Der Befehlshaber der chinesischen Garnison hatte keine Ahnung, um was es sich handelte. Um den fremden Gästen einen höflichen Empfang zn bereiten, hatte er sogar eine Ehrenkompagnie aufgestellt, lim so größer war sein Erstannen, als er in ebenso liebenswürdiger Weise zur Räumung des Platzes Tsingtau aufgefordert wurde. Angesichts der 3 deutschen Kriegsschiffe hielt er es für am besten, dieser Aufforderung schleunigst nachzukommen, und so war die Kiautschou-Bucht mit den anliegenden Dörfern ohne Schwertstreich in unseren Besitz gelangt. Selbstverständlich bildete die Ermordung der beiden katholischen Missionare nur den Vorwand zu der schon längst geplanten Erwerbung ciucs festen Stützpunkts au der chinesischen Küste, die nun durch den Vertrag mit der kaiserlich chinesischen Regierung vom 6. März 1898 ihre Anerkennung fand. Hierin wnrdc eine nominelle Pachtrate für den an Deutschland auf 99 Jahre abgetretenen Landstrich vereinbart und dadurch schou angedeutet, daß das Kiantschou-Gebict in jeder Richtung eine Sonderstellung unter den deutschen Kolonien eiuuimmt. Vcrwaltnngstcchnisch kommt diese darin zum Ausdruck, daß der Gouverneur von Kiautschou uicht der Kolouialabteiluug, souderu dem Rcichsmarineamt unterstellt ist. In erster Linie ist ja die Bucht zum Flottenstützpunkt bestimmt. Dort kann nnser ostasiatisches Geschwader docken, dort kann es Kohlen einnehmen, die aus in deutschen Händen befindlichen Gruben stammen. Der Platz soll ferner ein Stütz-