s. Die wirtschaftliche Nutzbarmachung der Schutzgebiete.
5. Die wirtschaftliche Nutzbarmachung der Schutzgebiete.
Ursprünglich waren unsere Kolonien Handelsniederlassungen, wie wir bereits gesehen haben. In der Vorgeschichte unserer Kolonialwirtschaft werden Namen wie Victor, Woermann, Jantzen und Thormählen, Lüderitz, Hansing, O'S- wald, Hernshcim, Godeffroy und viele andere stets mit Ehren genannt werden, als diejenigen, welche auch ohne den Schutz des Reiches es gewagt haben, koloniale Unternehmungen in die Hand zu nehmen. Und abgesehen von einzelnen Mißerfolgen, darunter der des Hamburger Hauses Godeffroy und des Bremer Kaufmanns Lllderitz, haben jene mutigen Pioniere des deutschen Handels auch recht erfreuliche finanzielle Ergebnisse zu verzeichnen gehabt. Freilich sind dazu nicht nur große Aufwendungen von Kapital erforderlich gewesen, sondern auch viele Menschenleben sind dem Klima, elementaren Ereignissen und der Wut der Eingeborenen zum Opfer gefallen. Auch mancher persönliche Bekannte des Verfassers ruht da draußen in heilte nicht mehr fremder Erde, der als Pionier des deutschen Handels hinausgezogen war.
Aber nach der deutschen Besitzergreifuug blieb man bei dem bloßen Betrieb von Handelsfattoreien nicht mehr stehen. Der sich steigernde Wettbewerb machte es, schon um den bestehenden Unternehmungen die Rentabilität zu erhalten, erforderlich, Einfuhr und Ausfuhr der Schutzgebiete zu heben. Die Einfuhr kann aber nur gehoben werden, wenn sich die Bedürfnisse der Eingeborenen steigern. Das kann aber nur durch Hebung ihres kulturellen Znstandes geschehen. In diesem Punkte aber berühren sich die Interessen der wirtschaftlichen Erschließung der Schutzgebiete mit denen der Missionsgesellschaften, und zwar so, daß beide unbedingt solidarisch sind. Die Zeiten, wo manche Kreise mit scheelen Augen die Tätigkeit der Missionen verfolgten, sind längst vorüber. Solange