II. Spezieller Teil.
Kllste. Da die Kolonie im Innern größere Gebiete aufweist, die auch für Europäer besiedlungsfähig sind, so treten an die Verwaltung, ist nur erst einmal die Bahn fertiggestellt, neue und schwierige Aufgaben heran, denen sie sich dann hoffentlich gewachsen zeigen wird. Unsere Kolonien sollen indessen keine Beute des Großkapitals werden, das sie erfahrungsgemäß auch nur dann nimmt, wenn es sie fast geschenkt bekommt, sich aber zurückhält, wenn es gilt, sich in ordnungsmäßiger Weise an der Erschließung zu beteiligen. Lieber mag das Reich selbst durch geeignete Kräfte die wirtschaftliche Arbeit in den Schutzgebieten verrichten — aber freilich nur durch geeignete! Dann muß und wird die Vertretung des deutschen Volkes die erforderlichen Geldmittel auch bewilligen.
3. Deutfch-SüdwestsfriKa.
Es war im Frühling des Jahres 1883, als der Bremer Kaufmann Lllderitz an jener Bucht, die heute seinen Namen führt, während sie von dem Entdecker früher Angra Pequena d.h. kleine Bucht getauft war, einen größeren Landstrich von dem dortigen Eingeborenenhäuptling erwarb, der sich als Kaufpreis 2000 Mk. und einen kleinen Posten alte Musketen ausbedungen hatte.
Diese Erwerbung war die erste koloniale Besitzergreifung des neuen Deutschen Reichs, und man kann, wie Dr. Hassert in seinem Buch über Deutschlands Kolonien sehr richtig sagt, als den eigentlichen Geburtstag unserer Kolonialgeschichte wohl den 24. April 1884 ansehen, an welchem Tage Bismarck dem deutschen Konsulat in Kapstadt folgende Depesche sandte:
„Nach Mitteilung des Herrn Lllderitz zweifeln die Kolonialbehörden (natürlich die Britischen) ob seine Erwerbungen nördlich vom Oranjestrom auf deutschen Schutz Anspruch haben. Sie wollen amtlich erklären, daß er und seine Niederlassungen unter dem Schutz des Reiches stehen."