7. Die deutschen Smnon-Jnseln,
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7. Me deutschen Sanwa-Inseln.
Der deutsche Teil des mitten im Stillen Ozean unter 13—14° s. Br, gelegenen Samoa-Archipels ist unsere jüngste koloniale Erwerbung, Erst am 1. März 1899 wurde in Apia die deutsche Flagge gehißt, nachdem am 2, Dezember 1899 mit England und den Vereinigten Staaten eiu Vertrag perfekt geworden war, wonach die Samoa-Jnseln zwischen Deutschland und der Union derart geteilt werden sollten, daß Deutschland die westlich des 171. Meridians westl. von Greeuwich gelegenen Inseln Upolu, Mcmono, Apolima und Savaii erhalten und Amerika die östliche Insel TutUila zufallen sollte. England erhielt für den Verzicht auf seiue Ansprüche die Salomon-Jnseln Choiseul und Jsavel sowie eine Grenz- berichtignng in Togo. Ebenso verzichtete Deutschland zu Englands Gunsten auf seine Rechte an den Tonga-Inseln.
Faßt man diesen Vertrag, wodurch Deutschlands Kolonialbesitz um 2588 c^Ivm mit 32 800 Einwohnern vergrößert wurde, als politisches Handelsgeschäft auf, so kann man nnr sagen, daß wir nicht eben glänzend dabei abgeschnitten haben, denn was hier deutscherseits als Kaufpreis bezahlt wurde, war recht viel. Die Samoa-Juselu aber waren für uns wertvoll ans ideellen Gründen. Seit langen Jahren waren dort deutsche Interessen vertreten, eine zeitlcmg hatte der Archipel unter gemeinsamer Herrschaft seitens der beteiligten drei Mächte gestanden. Bei den hänfigcn Kämpfen mit den Eingeborenen waren zahlreiche Deutsche gefallen, mehr Opfer noch hatte der Untergang der Kanonenboote Adler und Eber im Jahr 1889 auf der Reede von Apia gekostet. So wurde denn der Samoa-Vertrag im deutsche» Volk allgemein mit Sympathie begrüßt, nnd man kann ihn um so eher gut heißen, als das wichtigste wirtschaftliche Recht an den beiden abgetretenen Salomonen, das der Arbcitcranwerbung, Deutsch-