Die Verwaltung des Schutzgebietes
as Schutzgebiet Kiautschou ist von China dem Deutschen Reiche in der Form einer Pachtung, und zwar für 99 Jahre überlassen worden. Eine Pachtsumme wird im Vertrag nicht genannt. Irgend eine Pachtzahlung findet nicht statt. Der Brauch im englischen Recht, Land für 99 Jahre zu verpachten, mag die Form an die Hand gegeben haben, wie auch sonst das Leben der Europäer in Ostasien von den Engländern sein Gepräge empfangen hat. Nach 99 Jahren würde dann das Gebiet wieder ganz an China zurückfallen. Doch müßte China alles, was dort gebaut worden ist, Hafen, Befestigungen, Straßenanlagen usw., bezahlen. Das würde eine ziemlich hohe Rechnung werden. So wird es vorziehen, dann den Vertrag auf weitere 99 Jahre zu verlängern. Aber wie mögen sich wohl bis dahin die Völker und ihre Machtverhältnisse auf der Erde im Vergleich zu jetzt verschoben haben! Uberhaupt: wer einmal in einem Atlas vom Jahre 2100 blättern könnte! Aber diesen interessanten und gar nicht unfruchtbaren Gedanken auszuspinnen, sei politischen Dichtern oder phantasiebegabten Politikern überlassen.
Der Kaiser von China hat für die Zeit, wo das Schutzgebiet deutscher Besitz ist, auf alle Hoheitsrechte dort verzichtet. Die deutsche Regierung trifft ihre Maßnahmen im Schutzgebiet nach ihrem Belieben, ohne dafür der chinesischen Regierung irgendwelche Rechenschaft schuldig zu sein. Auch hat sich die chinesische Regierung verpflichtet, innerhalb der das Schutzgebiet umschließenden 50-km-Zone keine Maßnahmen
Kiautschou 7