Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1907) Südwest-Afrika
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Siebentes Aapitel.

Fehler der Deutschen Aolonial-Verwaltung.

D'n Jahre ^882 gründete Lüderitz seine erste Faktorei in Angra j)equena. ^883 kaufte er von dem Bethanier Rapitän Josef Frederiks die Bai und das ganze Rüstengebiet vom Granjefluß bis zum 26. Grad südlicher Breite. Am 6. August ^88^ erfolgte die Hissung der deutschen Flagge in Angra. Bereits ^885 sah Lüderitz, daß er mit seinen Mitteln allein der Durchführung seines Beginnens nicht gewachsen sein würde und gründete die Deutsche Rolonial- gesellschaft für Südwestafrika, die sämtliche von ihm erworbenen Landrechte vom Granjefluß bis zum Aax> Frio, nicht weit süd­lich von der Aunene-Rlündung, erhielt. Diese Gesellschaft wurde von der Reichsregierung mit den: Recht der Landeshoheit in der Kolonie ausgestattet und verpflichtete sich hierfür, die notwendigen Aufwendungen für die allgemeine Erschließung des Landes zu machen. Im selben Jahr entsandte das Reich die ersten deutschen Beamten nach Südwestafrika: den Kommissar Dr. Goering mit dem Referendar Nels als Verwaltungssekretär (Kanzler) und dem Gen­darmerie-Feldwebel von Goldammer als l)olizeimeister. Dr. Goering hatte die richterliche Befugnis über die Weißen, soweit die deutsche Schutzherrschaft erklärt war, und das Recht, weitere Schutzverträge mit den Eingeborenen abzuschließen; außerdem das Verordnungs­recht, soweit dasselbe nicht mit der Landeshoheit der deutschen Rolonialgesellschaft gegeben war. Lr nahm als Wohnsitz Gtjim- bingue. Ursprünglich war Angra als Sitz des Kommissariats vor­gesehen, aber es zeigte sich bald, daß dort überhaupt keine Aussicht auf Entwickelung der Verhältnisse bestand. Dr. Goering ging von Gtjimbingue sofort zu Ramaharero nach Gkahandja, um mit diesem