Teil eines Werkes 
1 (1904) Deutsch-Ostafrika / von Hermann Otto Rosenhainer
Entstehung
Seite
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Salaam -Mafitifähre -Mrogoro - Kilossa -Mpapua-Kilimatinde -Tura fertig gestellt. In Ujiji wird sie wahrscheinlich Anschluss an den Transkontinentaltelegraphen Kapstadt-Kairo erhalten. Im Mai 1902 ist in Bismarckburg in Verbindung mit der Linie der African Transcontinental Telegraph Company eine für den internationalen Verkehr geöffnete deutsche Reichstele­graphenanstalt eingerichtet worden 1 ).

Die Zahl der gegenwärtig im Schutzgebiete bestehenden Telegraphenstationen beträgt 15; eine Stadtfernsprecheinrichtung besteht seit 1900 in Dar-es-Salaam und zählt 30 Teilnehmer, eine zweite in Bagamoio.

Der ziffermässige Ausdruck für den durch Post und Tele­graph vermittelnden Verkehr zeigt, dass im Jahre 1902 auf 1000 Einwohner in Deutsch-Ostafrika 120 Briefsendungen, 20 Zeitungsnummern und 7,7 Telegramme entfielen.

Verbindung mit der Heimat und anderen Ländern.

Von besonderer Wichtigkeit für die wirtschaftlichen Unter­nehmungen unseres Schutzgebietes ist natürlich die Verbindung desselben mit der europäischen Heimat. Zur Zeit der Erwerb­ung Ostafrikas war die British-India-Steam-Navigation Company die einzige Linie, welche den Verkehr mit der zentralafrikani­schen Ostküste bewerkstelligte. Im Jahre 1890 wurde dann die deutsche Ostafrikalinie ins Leben gerufen, die vierzehn­tägige Fahrten von Hamburg aus unternimmt und ausser Sansibar die ostafrikanischen Küstenplätze Tanga und Dar-es- Salaam anläuft. Die Fahrt von Hamburg bis Tanga (rund 6700 Seemeilen) dauert 32 Tage. Eine Anzahl von Küsten­dampfern derselben Linie vermittelt den Verkehr der Haupt­küstenplätze unseres Schutzgebietes und der Insel Sansibar mit allen denjenigen Küstenstationen, die durch ihre ungün­stigen Hafen Verhältnisse das Anlaufen der Hauptdampfer nicht gestatten. Im Anschluss an die grossen Dampfer dieser Linie findet ein regelmässiger dreiwöchentlicher Verkehr zwischen

') Denkschrift über die Entwicklung der deutschen Schutzgebiete 1902/03, Anlagen S. 110.

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