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Die Kolonien der europäischen Mächte und der Vereinigten Staaten von Amerika : statistische Darstellung / hrsg. von der Deutschen Kolonialgesellschaft Berlin
Entstehung
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Niederländische Kolonien. 1 )

Die holländischen Besitzungen in Asien (Niederlän­disch Ostindien) liegen zwischen dem 6° und 11° südl. Br. und dem 95 0 und 141 0 östl. L. Politisch zerfällt das Gebiet, welches sich unter niederländischer Herrschaft befindet, in

1. Länder unter direkter Regierung,

2. Lehnsländer,

3. konföderierte Länder.

Die oberste Leitung und Exekutivgewalt in Niederländisch- Indien ruht in den Händen des Generalgouverneurs. Er wird unter­stützt durch einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Rat, der einen teils gesetzgeberischen, teils beratenden Charakter hat. Die Mit­glieder des Rats haben jedoch keine exekutive Befugnis. Der General­gouverneur und die Mitglieder des Rats werden von der Königin ernannt.

Der Generalgouverneur vertritt nicht bloß die Autorität der Regierung, sondern hat auch das Recht Gesetze und Verordnungen für die Verwaltung der Kolonie zu erlassen, soweit diese Macht nicht der Gesetzgebung des Mutterlandes Vorbehalten ist. Er ist jedoch verpflichtet an den konstitutionellen Grundsätzen festzuhalten, nach welchen Niederländisch-Indien regiert wird, und die in den Verordnungen für die Regierung von Niederländisch-Indien nieder­gelegt sind, welche 1854 durch den König und den Staaten-General genehmigt und 1909 abgeändert wurden.

Im Jahre 1602 wurde die Ostindische Kompagnie gegründet. Diese Kompagnie eroberte nach und nach Niederländisch-Ostindien und regierte zwei Jahrhunderte lang. Nach ihrer Auflösung im Jahre 1798 übernahm das Mutterland die Regierung der holländischen Besitzungen.

Die holländischen Besitzungen in Westindien sind

a) Surinam oder Niederländisch-Guayana und

b) die Kolonie Curagao.

1 ) S. Karte 3.