Britische Kolonien.')
Die britischen Kolonien können wie folgt eingeteilt werden:
1. Kolonien mit verantwortlicher Regierung, jetzt bekannt unter der Bezeichnung Dominions, in welchen die Krone sich nur ein Veto über die Gesetzgebung vorbehält und der Staatssekretär für die Kolonien keine Macht über irgend einen Staatsbeamten hat, außer über den Gouverneur. In allen Angelegenheiten, welche die innere Verwaltung einer solchen Kolonie angehen, wird der Gouverneur von Ministern beraten, die den durch das Gesetz eingesetzten Körperschaften verantwortlich sind. Diese Kolonien zerfallen nach ihrer Verfassung in zwei Gruppen:
a. Dominion Kanada, Dominion Neuseeland, Südafrikanische Union, Neufundland.
b. Das australische Gemeinwesen und seine sechs Staaten: Neu-Süd-Wales, Victoria, Queensland, Süd-Australien, West-Australien, Tasmanien. (Das Northern Territory und Papua werden von dem Gemeinwesen verwaltet.)
2. Kolonien ohne verantwortliche Regierung, die von Staatsbeamten verwaltet werden, welche unter der Aufsicht des Staatssekretärs der Kolonien stehen; und die Schutzgebiete, die unter der gleichen Aufsicht stehen.
a. Kolonien, die ein gewähltes Parlament und einen ernannten gesetzgebenden Rat besitzen:
Bahamas, Barbados, Bermuda.
b. Kolonien, die einen zum Teil gewählten gesetzgebenden Rat besitzen, dessen Verfassung eine Majorität von beamteten Mitgliedern nicht vorsieht:
British Guyana.
Die Insel Cypern hat eine ähnliche Verfassung.
!) S. Karte 1.