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Die Kolonien der europäischen Mächte und der Vereinigten Staaten von Amerika : statistische Darstellung / hrsg. von der Deutschen Kolonialgesellschaft Berlin
Entstehung
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Britische Kolonien.')

Die britischen Kolonien können wie folgt eingeteilt werden:

1. Kolonien mit verantwortlicher Regierung, jetzt bekannt unter der Bezeichnung Dominions, in welchen die Krone sich nur ein Veto über die Gesetzgebung vorbehält und der Staatssekretär für die Ko­lonien keine Macht über irgend einen Staatsbeamten hat, außer über den Gouverneur. In allen Angelegenheiten, welche die innere Ver­waltung einer solchen Kolonie angehen, wird der Gouverneur von Ministern beraten, die den durch das Gesetz eingesetzten Körper­schaften verantwortlich sind. Diese Kolonien zerfallen nach ihrer Verfassung in zwei Gruppen:

a. Dominion Kanada, Dominion Neuseeland, Südafrikanische Union, Neufundland.

b. Das australische Gemeinwesen und seine sechs Staaten: Neu-Süd-Wales, Victoria, Queensland, Süd-Australien, West-Australien, Tasmanien. (Das Northern Territory und Papua werden von dem Gemeinwesen verwaltet.)

2. Kolonien ohne verantwortliche Regierung, die von Staatsbe­amten verwaltet werden, welche unter der Aufsicht des Staatssekretärs der Kolonien stehen; und die Schutzgebiete, die unter der gleichen Aufsicht stehen.

a. Kolonien, die ein gewähltes Parlament und einen ernannten gesetzgebenden Rat besitzen:

Bahamas, Barbados, Bermuda.

b. Kolonien, die einen zum Teil gewählten gesetzgebenden Rat besitzen, dessen Verfassung eine Majorität von beam­teten Mitgliedern nicht vorsieht:

British Guyana.

Die Insel Cypern hat eine ähnliche Verfassung.

!) S. Karte 1.