Inhalt.
A. Einleitung.
1. Begriff der Verordnung und des Verordnungsrechts . . . Q
2 . Verordnungsrecht des Kaisers im Reich . . . .10
B. Hauptteil: Verordnungsrecht des Kaisers in den Kolonien.
I. Rechtliche Grundlage des Kaiserlichen Verordnungsrechts . 12
1. Quelle und Inhalt des Kaiserlichen Verordnungsrechts . . 12
2 . Verhältnis des Gesetzgebungsrechts von Reichstag und Bundesrat
in den Kolonien zum Kaiserlichen Verordnungsrecht . . 32
II. Umfang des Kaiserlichen Verordnungsrechts.
1) auf dem Gebiete des Staatsrechts. 35
2 ) auf dem Gebiete der Verwaltung :. 37
a. der inneren Verwaltung. 37
b. der Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten, . . 39
c. der Militärverwaltung.40
d. der Finanzverwaltung.42
e. der Behördenorganisation einschließlich des Beamtenrechts . 43
3) auf dem Gebiete der Rechtspflege . , . . . .46
a. des bürgerlichen Rechts.46
aa. der Weißen.47
bb. der Farbigen.* . . .50
b. des Strafrechts.51
aa. der Weißen.51
bb. der Farbigen.51
c. der Gerichtsverfassung und des gerichtlichen Verfahrens . 52
aa. der Weißen.52
bb. der Farbigen.54
III. Formale Erfordernisse:
1. Gegenzeichnung des Reichskanzlers.54
2. Verkündigung der Kaiserlichen Verordnungen . . . .56
C. Schluß: Die Gestaltung des Kaiserlichen Verordnungrechts in
der Zukunft.57