s. Kapitel.
Entwickelung des Aufstandes und Errichtung des Reichskommissariats.
Hoheitsrechte der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. — Übernahme der Küste, Schwierigkeiten bei Ausübung der Souveränität. — Widerstand der Araber und Inder. — Unzufriedenheit der Kustenbevölkerung. — Machtlosigkeit der Gesellschaft. — Sultanssoldaten im Dienst der Gesellschaft.
— Einfluß des Sultans auf dieselben. — Verhalten der Gcsellschaftsbeamten.
— Weigerung des Mali von Panqani, die Gesellschaftsflagge zu hissen. — Eingreifen der Möwe und Karola. — Ausweisung des Mali. — Erneute Unruhen in Pangani. — Einschreiten des Generals Mattews. — Zurückziehung der Gesellschaftsbeamten. — Unruhen in Tauga. — Zustände in Ba- gamoyo. — Wühlereien der Bagamoyo-Jumbes. — Angriff auf das Gesellschaftsgebäude. — Versuch, den Admiral abzufangen. — Besetzung Bagamoyos durch die Marine. — Strcifzüge Gravenreuths. — Erstes Eingreifen Buschiris.
— Buschiri landet mit MV Mann in Sadani. — Vorrücken auf Bagamoyo.
— Befestigung dieser Station durch Zelewski, — Angriffe auf Bagamoyo. — Stellung der Katholischen Mission. — Verhältnisse um Daressalam. — Angriff auf die katholische Mission in Pugu. — Ermordung der Missionare. — Verhältnisse im Süden. — Aufgabe von Lindi und Mikindani. — Ermordung der Gescllschaftsbeamten in Kilwa. — Wirkung dieser Nachrichten in Deutschland. — Blokade-Erklärung. — Antisklaverei-Antrag des Dr. Windthorst. — Errichtung des Kommissariats.
Durch den Vertrag der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft mit Said Kalifa ging außer der Verwaltung der Zölle auch die Ausübung der Hoheitsrechte des Sultans (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) an die Gesellschaft über, Als äußeres Zeichen dafür sollte überall, wo Stationen der Gesellschaft im Sultansgebiet sich befanden, zugleich mit der Sultansflagge die Flagge der Gesellschaft gehißt werden. Jedoch schon bald nach der Uebernahme der Küste wiesen erfahrene Gesellschastsbeamte