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Geschichte der Stadt Lehe / von Hermann Schröder
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Lehe beim Rat von Bremen

Geschworene, daß sie sich nicht zu erinnern wüßten, daß je ein Erzbischof Strafbefehle an sie habe ergehen lassen, da dieses Recht allein dem Rate als ihrer ungemittelten Obrigkeit zustehe. Wenn sie auch annähmen, daß das erzbischöfliche Befehlsschreiben nichtaus befehlich L. kV 6 ., sondern mehr in dero Cantzeley ex errore (aus Irrtum) vnd mißvorstandt werde beschehen sein", so könnten sie doch ihres Eides halber,damit sie wolgemeltem Rahde zugetan vndt verwandt seyn", nicht unterlassen, sich dagegen zu verwahren. Aus der Wendung des Schreibens, daß sie gleich andern Schatzpflichtigen ihre Gebührnis zur gemeinen Reichssteuer noch nicht erlegt haben sollten, ersähen sie, daß man sie für Schatzpflichtige achten wolle. Demgegenüber müßten sie, um ihre Frei- und Gerechtigkeit zu erhalten, 4. kV 6. darauf hinweisen, daß sie je vnd allewege vnter die freyen seien gerechnet worden", wie das ausge­haltenen Landtagsprotocollen vnd eingelegten Quittungen" hervorgehe. Und da einErbar und Hochweiser Rath der Stadt Bremen", aus den sie sich in dieser Sache berufen haben wollten, auf die Reichssteuern von 1594 u. 98 für sie 800 Tlr. erlegt hätte, wüßten sie nicht, wessen die Schatzeinnehmer sie noch beschuldigen wollten.

Unser Flecken scheint nun eine Zeitlang Ruhe gehabt zu haben, aber schon im nächsten Frühjahr ergingen wieder leise Ermahnungen des Rats nach Lehe, worauf Vogt und Geschworene zunächst wieder auf ihre Schatz­freiheit hinwiesen, sich dann aber bereit erklärten, falls aus Reichstagen noch mehr bewilligt wäre, als sie wüßten, noch 400 Tlr. hinzuzulegen, unter der Voraussetzung, daß sie darüber eine gebührliche Quittung wie die von 1573 empfingen. Der Rat wandte sich nun wieder an den Erzbischos selbst, und dieser wies das Domkapitel an, in alten Kontributionsregistern nachzusehen, wie es um der Leher Schatzpflicht oder -freiheit stehe, damit in dieser Sache endlich eine Endschaft" erreicht werde.

Das Domkapitel muß wohl nicht viel in den Schatzregistern gefunden haben, was den Flecken hätte belasten können; denn es verging ein ganzes Jahr, bis die Sache aufs neue berührt wurde, als nämlich im Februar 1604 Kreffting die Leher Freunde bat, ihre rückständige Türkensteuer einzuzahlen. Vogt und Geschworene konnten wieder nur wie früher antworten, daß sie ihrer Pflicht längst genügt hätten. Sie fahren dann fort:Alleine hierinne is de mangelt, dat ein Erbarer hochwiser Radt damals darinne vns vortreden wollen, dat wy Quitantzien ehrer Stadt Borgeren gelick von einem Ehr- werdigen Dhomcappittell edder den schatzinnemeren scholden entfangen, dar sick de schatzinnemere geweigert vnd vnß kheine andere Quitantzien denn ge- menen Stichtesluden gelick wollen thokamen lathen." Weil nun der Rat solche Quittungen nicht habe annehmen wollen, sei die Versiegelung unter-