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Die Stadt
Zusatzvertrag vom 26. Mai 1905. Protokoll: zu Art. 13, Zusatz: „Jedoch dürfen auf dem Hafengelände, soweit es in das Zollausland gelegt wird, industrielle Betriebe für den Bau von Schiffen nicht errichtet werden."
Von obigen Bestimmungen kam Art. 19 unserm Orte restlos zugute. Es waren 35 000 die sogleich in den Haushaltsplan der Volksschulen eingestellt werden konnten, über Art. 4 waren Bremerhaven und Lehe lange uneinig. Im Jahre 1918 wurde in Lehe der Ertrag mit höchstens 30 000 errechnet. Es sollten also Lehe günstigenfalls nach dem Vertrage 65 000 jährlich zufließen. Dieser Summe standen 261000 gegenüber, die Lehe für in Bremerhaven beschäftigte Personen an Schul- und Armenlasten aufzubringen hatte. Es ergibt sich daraus, daß schon die rein sachliche Entschädigung viel zu gering war. Von einer Entschädigung ideeller Art für den Verlust des ganzen Weserufers, der Lehe für immer die Möglichkeit, eine selbständige Hafenstadt zu werden, nahm, war überhaupt nicht die Rede.'")
Fünftes Kapitel:
Die Stadt.
Der Flecken Lehe war, wie berichtet, am 1. April 1920 eine Stadt geworden und zwar eine wirkliche Stadt. Sie war nicht mehr eine sog. „Landstadt", die nach der Landgemeindeordnung unter Zuhilfenahme eines der Städteordnung nachgebildeten Verfassungsstatuts verwaltet wurde, wie Lehe seit 1880, sondern eine Stadt, in der voll und ganz die hannoversche Städteordnung vom 24. Juni 1858 galt. Sie war zugleich befreit vom Landkreise und bildete für sich einen Stadtkreis. Die Vorteile, die sie damit errungen hatte, sind auf Seite 216 bereits aufgezählt. Der Hauptvorteil bestand in der größeren Selbständigkeit und Freiheit. Nicht mehr entschieden Fremde wichtige städtische Angelegenheiten, sondern dies tat die Bürgerschaft ausschließlich selbst. Unter dem Regierungspräsidenten stehend, Abgeordnete in den Provinziallandtag entsendend, hatte sie viel mehr das Gehör der oberen Behörden als bisher. Und, was ebenfalls sehr ins Gewicht fiel, sie stand nun ihren Nachbarstädten Geestemünde und Bremerhaven im Range gleich.
Die erste Aufgabe, die zu lösen war, war die Bildung der städtischen Kollegien, des Magistrats und des Bürgervorsteherkollegiums. Für den Magistrat wurden 8 Senatoren, für das Bürgervorsteherkollegium 42 Mitglieder