Erstes Kapitel:
Lehe im Gau Ha-uloh-Wigmo-i.
11. Haduloh.
Das Land zwischen Elb- und Wesermündung hieß in alter Zeit Haduloh, b. i. Streitwald. Der Name bezeichnete damals ein viel größeres Gebiet als heute, wo nur noch der Kreis Hadeln diesen Namen führt. Hadulohs Südgrenze lag mindestens an der Geeste, vielleicht sogar an der Wümme oder noch weiter weseraufwärts. Fassen wir die Grenzen möglichst weit, so deckte Haduloh sich etwa mit dem Gau Wigmodi; lassen wir die Geeste die Südgrenze sein, so bildete er den nördlichen Teil jenes Gaues, der an der Weser bis oberhalb Bremens hinaufreichte. Haduloh fiel nach letzter Annahme in seinen Hauptbestandteilen mit dem Archidiakonat Hadeln - Wursten zusammen, das die Marschen Hadeln und Wursten, den dazwischen liegenden Geestrücken und die vieländischen Kirchspiele Geestendorf und Bramel umfaßte?)
Der Gau Wigmodi und die ihn im Osten begrenzenden Gaue Hostingabi und Heilanga gehörten als Provinz Wigmodi zur Diözese Bremen, ihre Nachbargaue im Süden: Waldsati, Sturmi und Moside, von welchen Wald- sati sich stark zwischen Wigmodi und Heilanga einschob, zum vertuschen Kirchensprengel. Als „Herzogtümer Bremen und Verben" und „Land Hadeln" bildeten später genannte sechs Gaue, abgesehen vom größten Teile Mosides, der zu Lüneburg gekommen war, die Landdrostei Stade, die noch heute im Regierungsbezirk gleichen Namens fast vollständig erhalten ist?)
L. Die Verwaltung durch königliche Grafen.
In den Gauen zwischen Elbe und Weser galt wie im übrigen Deutschland seit Karl dem Großen die fränkische Grafschaftsverfassung. Die Grafschaften oder Komitate, wie sie in den Urkunden heißen, deckten sich meistens mit den alten Gauen. In jedem Gau waren mehrere Dingstätten, die der Graf, der Inhaber der königlichen Banngewalt, mit dem Schultheißen drei-