Das Kirchspielrecht
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hundert mit Helm: die mit der Feder auf Schriftstücke gezeichneten Hausmarken sind natürlich ohne Schild und Helm. Siegel- und Wappentafeln, die diesem Bande angehängt sind, zeigen die bekanntgewordenen Wappen und Hausmarken?")
Was hier über die Kirchspielleute gesagt worden ist, das gilt vorzugsweise von den Hausleuten. Die Kötner hatten bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts wenig mitzureden. Sie waren immer noch landlos und daher in vieler Beziehung rechtlos. Der folgende Abschnitt wird zeigen, wie sie um ihre Gleichberechtigung mit den Hausleuten kämpften und nach und nach Vorteile rechtlicher und wirtschaftlicher Art sich erwarben.
Viertes Kapitel:
Der Marktflecken.
1. Lehe als Flecken.
Die Siedlung Lehe heißt 1310 villa, 1421 äorp, 1447 llerspel, nach 1525 klsoll, 1565 ma-rktkltzellen, 1585 bleell, 1604 kleellen?) Soweit wir zurückblicken können, war Lehe ein Mittelding zwischen Dorf und Stadt, also ein Flecken. Seine Bebauung war städtisch: Haus stand an Haus, und das Ganze war umgeben von Wall und Graben mit festen Toren. Städtisch war auch die Verwaltung, insofern nämlich, als eine Körperschaft, die Geschworenen, unter Leitung eines landesherrlichen Vogts gleich dem städtischen Rate sie ausübte. Auch städtische Gewerbe, Handel und Handwerk, fanden ihre Pflege; der Hausmann trieb Handel mit Brot, Bier, Vieh und Pferden, der Kötner Krämerei, Wandschnitt und Handwerke jeglicher Art. Ein ständiger Markt für Kram- und Tuchwaren, Fische, Kohl, Rüben, Wurzeln, Torf und Holz scheint schon in alter Zeit in Lehe bestanden zu haben?)
Was unser Ort, der um 1600 als ein „vornehmer", „blühender" Flecken galt, war, das war er durch die Tüchtigkeit seiner Bewohner und durch seine günstige Lage geworden. Von einer Verleihung etwa des Weichbildrechts ist in den Quellen nirgends etwas zu finden. Eine Freiung des Grundbesitzes und der Person seiner Bewohner, die insbesondere die Erhebung eines Ortes zur Stadt zur Folge hatte, erübrigte sich, da in diesem Punkte Lehe von vornherein mit jeder Stadt wetteifern konnte. Wo gab's wohl eine Stadt, deren Bürger, um nur eins hervorzuheben, in dem Maße das Iagdrecht besaßen