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Geschichte der Stadt Lehe / von Hermann Schröder
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Die kirchlichen Verhältnisse zur Schwedenzeit

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antwortet, daß ihm mit Recht die Einkünfte zukämen, weil er rechtmäßig zu dem Diakonat berufen sei. Der Streit scheint sich lange hingezogen zu haben; denn noch 1665 schreibt Hans Bischofs:Nachdem vor etzlichen Jahren unser itziger Vicarius Hl. Aßenkamp eine Vocation, in unserm Orte Prediger zu sein, erhalten, haben sämtliche Eingesessene des Fleckens, welche von ^.o. 1624 biß daher bey der Reformierten Religion unverändert gewesen, angehalten, daß sie dabei bleiben mögen". Nun streite Assenkamp, heißt es weiter, mit seinem Kollegen um die Jntraden des Diakonats, und er, Bischofs, sei mit andern beauftragt, die beiden Pastoren zu vergleichen. In einer Unterredung mit Assenkamp habe dieser heftige Worte gebraucht/")

Wie der Streit endlich geschlichtet wurde, ist nicht bekannt; nur soviel wissen wir, daß Assenkamp später im Genusse der Einkünfte des Heiligen Kreuzes war.

Im Jahre 1668 starb Jakob Apiarius, und nun wurde in Stade die Frage erwogen, ob seine Stelle mit einem lutherischen oder wieder mit einem re­formierten Geistlichen zu besetzen sei. Sowohl in der Regierung als im Kon­sistorium waren die Ansichten geteilt, und so gewannen die Leher Refor­mierten Zeit, sich an die Königin selbst zu wenden. Hinrich Hellemann und Frerich Frers übernahmen den Auftrag, das Bittgesuch persönlich zu über­reichen. Ihre Reise hatte, wie auch an anderer Stelle ausgeführt wird, einen doppelten Erfolg. Am 12. Dezember erhielten sie die Erlaubnis, wieder einen reformierten Prediger zu berufen und am 22. Dezember eine Verfügung an die Regierung in Stade, dem Flecken Lehe in Sachen der Kontribution wider seine alte Gerechtigkeit nichts aufzubürden. Die Hauptstelle aus der königlichen Verordnung vom 12. Dezember lautet:

So haben wir demnach selbige Vnsere gnädigste Meinung Euch mittelß diesem nachmahlen eroffen vnd zugleich gnädigst an Euch gesinnen wollen, daß Ihr in VoeiruuA (Berufung) eines Ihrer glaubens Lehre zugethanen Predigerß auch deßen folgender Confirmation auch itziger Zeit also haltet, wie es damit vor alters obseroiret worden Vndt sowoll zu beob- achtung selbiger eingepsarreten freyheit alß malntien (Erhaltung) des Bus dabey OomMirenden iuris Lpisoopatis (bischöflichen Rechtes) gereichet."

Nach diesen Worten zu urteilen, war die Königin der Meinung, daß die reformierte Gemeinde zu Lehe schon immer ihren Prediger selber berufen habe. Dem war jedoch, wie wir wissen, nicht so. Sie hat vielmehr erst jetzt (1668) das Wahlrecht gewonnen.

Als die beiden Abgesandten heimkehrten und die bedeutungsvollen Ver­fügungen bekanntmachten, war die Freude in Lehe sehr groß. Aus Dankbar-