Achtes Capitel.
Von dem Falle der erzbischöflichen Landeshoheit bis zu dem Stadtrechte; von dem Jahre 1289 bis zu dem Jahre 1Z03.
Vorwort. Der Erzbischof entsagt der Hoheit über die Stadt. DaS Bürgcrbuch. Erneuerte Urfehde des Landes Würden. Das Sct. Georgs-Gasthaus in städtischer Verwaltung. Die Kirche Sct. Nicolai. Provinzial-Synode im Dom. Beschränkung kirchlichen Einflusses und Besitzes. Der Ablaß. Streit mit dem Hansabunde; Friedensvergleich. Bündnis? gegen daS Land Würden. Erwerbung des Bürgerrechts. Ankauf der Fischerei in der Ochtmunde. Vergleich mit Hamburg, mit Hannover. Schutz- und Trutz- bündniß mit dem Erzbischof. Die große Weser-Brücke. Charakterzüge Bremens. Ehrenstreit eines Bremers. Denkwürdigkeiten. Rückblicke.
Das Staatsleben hat seine eigenen organischen Gesetze und Entwickelungen nnd wie in der Oeconomie der Natur weisen sich in ihm Durchgangs-Pen'oden auf, die gehemmt seyn können, aber dennoch fortschreiten, wenn auch allmählich. Gleichwie der Wärmestoff seinem Bestreben sich auszubreiten folgt und gegen Hemmung seinen Widerstand übt, ein Kampf von Macht und Gegenmacht, so wohnt einem kräftigen Staatslebcn, es sey klein oder groß, auch der Trieb, aus seinemLcbensgrunde sich zu entwickeln, bei und selbst am Widerstande, denn wofür das Herz warm geworden ist, dem gilt das Leben und die Lebensthat. So war es mit unserer Stadt unter dem Druck Heinrich des Löwen nach der Mitte des zwölften Jahrhunderts gewesen und so war es