Viertes Capitel.
Von der Gründung erzbischöflicher Landeshoheit bis zu dem Erzbischof Adalbert; von dem Jahre 937 bis zum Jahre 104Z.
Vorwort. Der Erzbischof Adaldag. Kaiser Otto der Er. Er schenkt Immunität und Freiheit. Kaiserliche Urkunde. Die Potestaten und ihre Beschränkung. Gründung landes- hvheitlicher Rechte des Erzbischofs. Der Königszins. Die Gräfinn Emma von Lesum. Der Erzbischof Libcntius I. Entwicklung im Volks-, Kirchen- und Staatsleben. Die Macht der Kirche. Das Stadtleben und die ritterlichen Geschlechter. Der Erzbischof Unwann. Neubau der Sct. Willehadi-Capelle und der Sct. Vitus-Kirche. Der Erzbischof Libcntius II. Die Deiche. Die Bürgcrviehweide. Der Handwerkerstand dieser Zeit. Das Marktrecht und freies Geleit. Der Erzbischof Hcrrmann. Der Cantor und Musiklchrer Gnido. Der Decan Ticdmar. Der Erzbischof Bezelin Alcbrand. Die andere Sct. Michaelis - Capelle. Neuban des Klosters. Die Ehelosigkeit der Geistlichen. Abermaliges Eindringen der Ascomannen. Befestigung der Stadt. Erzbischöfliche Rechte in der Stadt. Das erzbischöfliche und städtische Wappen. Mit der Sct. Petri- Kirche brennt die Stadt ab. See- und Schifffahrtskunde dieser Zeit. Denkwürdigkeiten. Rückblicke.
Die drei Behörden und Kräfte, die mit dem Anfange des vorigen Zeitraums auftraten, Bischof, kaiserlicher Graf und Volk, hatten sich mehr als zu bestimmter, thatsächlicher Kunde gekommen ist, ins Auge gefaßt, waren sich auch feindlich in den un- . geordneten Ncichsverhältnisscn und in dem rcgel- und rechtlosen Verfahren der Zeit entgegen getreten. Als die Kirche mehr Macht anstrebte, war die Gemeinde darüber aus, Schutz vor mancherlei Bedrückung und Beeinträchtigung von Seiten der Vögte zu suchen und