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Der Raths-Weinkeller zu Bremen / Von J. G. Kohl
Entstehung
Seite
58
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IV. Die Weinherren.

Die alten «Cellerarii» und »Weinherren» der Dom-Capitel. Die ersten Nachrichten von einer den Weinhandel und den Rathskeller beaufsichtigenden Behörde »Der Wynmann.» »Der Kellermester.« Zwei Wein- Herren um 1400 eingesetzt. Die Weinherren sind ein bedeutendes Officium oder Amt des Senats. Ihre mannigfaltigen Rechte und Pflichten. Ihre Einkünfte aus dem Keller. Statt ihrer in der Neuzeit- »Die Keller- Deputation.»

Wie Wein-Monopole, Weinabgaben, privi- legirte städtijche Weiniäger, so finden wir auch zur Beaufsichtigung und Leitung aller dieser Dinge in fast allen unfern Städten schon gegen Ende des Mittel­alters eine eigene oberste Weinbehörde ausge­bildet, und dieselbe überall mit ähnlichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Fast überall bildete diese Behörde eins der großen Offizien der Stadträthe, bestand fast allenthalben aus zwei besonders dazu deputirten Mitgliedern des Raths, die auch meist denselben Titel: »die Weinherren" führten. Auch bei den Dom-Capiteln hatten schon von ältesten Zeiten her die »Kellermeister« (oellsrLrii) zu den Haupt - Aemtern des Capitels gehört. Mit Bezug auf diese hohe Bedeutung des