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Die Entwicklung des landwirtschaftlichen Kreditwesens in Deutsch-Südwestafrika : Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte dieser Kolonie / von Hermann Strähuber
Entstehung
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101
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Anlage 3.

Kaufvertrag

mit.

über Farm..

§ L

Das Kaiserl. Bezirks- (Distrikts-) Amt.

verkauft und übergibt vorbehaltlich der Genehmigung des

Kaiserlichen Gouvernements an den.die auf

anliegender Skizze näher bezeichnete dem Landesfiskus von Deutsch-Südwestafrika gehörige Farm mit einem Flächen­inhalt von ungefähr (bei vermessenen Farmen zu streichen)

.Hektar für den Preis von.für ein

Hektar, somit insgesamt. Mk. Die Skizze dient

nur als Anhalt für die Vermessung.

§ 2 . _

Die Grenzen der Farm bestimmen sich nach dem dem Käufer zu Grundbuchzwecken erteilten Flurkartenauszug und den diesem entsprechend aufgestellten Grenzmarken.

§ 3 .

Ergibt die Vermessung der Farm einen Flächeninhalt, der mehr als 5 Prozent größer oder geringer ist, als der in § 1 angenommene, so ist der Kaufpreis entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Ein sich hiernach erhöhender Kaufpreis ist alsbald bar zu bezahlen.

§ 4 ' .

Ein Zehntel des Kaufpreises mit . Mark ist

alsbald nach der Genehmigung des Kaufvertrages an die