Zweiter Teil.
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Entwicklung des landwirtschaftlichen Kreditwesens.
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Erste Periode:
Von der Flaggenhissung bis zum Eingeborenenaufstande 1904/06.
Es erschien notwendig, in kurzen Umrissen die wirtschaftlichen Grundlagen Südwestafrikas zu schildern, und einen Ausschnitt zu geben aus der Fülle ihrer Entwicklungsmöglichkeiten, weil nur auf Grund dieser Kenntnisse ein Werturteil über das in der Kolonie herrschende Kreditsystem gefällt werden kann. Wie die Art der dort gepflegten Urproduktion grundverschieden ist von der in der Heimat üblichen Produktionsweise in derselben Wirtschaftskategorie, so weichen auch die beiderseitigen Kreditformen erheblich voneinander ab.
Bei unseren konsolidierten, auf jahrhundertealter Tradition und Kultur begründeten Verhältnissen können die verschiedenen Arten des landwirtschaftlichen Kredits scharf von einander geschieden werden.
Man pflegt je nach dem Verwendungszwecke diesen Kredit zu gliedern:
1. in Personal- oder Betriebskredit,
2. in Meliorationskredit,
3. in den eigentlichen Real- oder Bodenkredit.
Bei dem rohen und unfertigen Zustande, in dem sich Kolonien in den ersten Jahren nach der Gründung befinden, verschwimmen die Grenzlinien dieser einzelnen Kategorien. Deren wichtigste, der Realkredit fußt in der Pleimat auf