Vierter Teil.
Die Gründung der Landwirtschaftsbank für Deutsch-Südwestafrika, und der gegenwärtige Stand des landwirtschaftlichen Kreditwesens.
Nachdem die Kolonialverwaltung durch ausgedehnte Erhebungen das dringende Bedürfnis nach einer Organisation des landwirtschaftlichen Kredits in Südwestafrika festgestellt hatte, ging sie daran, in einer Denkschrift*) ihre prinzipielle Auffassung über den Aufbau und die Geschäftsgebarung des zu bildenden Kreditinstituts niederzulegen. Sie machte sich hierbei die Anschauung der Mehrzahl der direkten Interessenten in der Kolonie, wie der Sachverständigen in der Heimat zu eigen, nach der die tatkräftige Mitwirkung des Staates unerläßlich erschien. Die Denkschrift kam ferner zu dem Schlüsse, daß für eine Beteiligung des Staates von den verschiedenen Kreditarten in erster Linie der Grundkredit zunächst in der Form des reinen Bodenkredits in Betracht komme, da weder Vieh- noch Erntebeleihung für langfristige Kreditgewährung brauchbar sei.
Meliorationskredit kann nach der Denkschrift unbedenklich eingeräumt werden, wenn durch die Bedingungen der Auszahlung des Geldes Sicherheit dafür geschaffen wird, daß die Meliorationen wirklich zur Ausführung gelangen. Da auf dem wichtigsten Meliorationsgebiete, dem der Wassererschließung, noch sehr große Aufgaben zu lösen sind, wird der Versuch zu machen sein, durch Gewährung geeignetem Kredits an die Grundeigentümer und unmittelbare Aus--
*) Denkschrift über die Errichtung einer Landwirtschaftsbank- für Deutsch-Südwestafrika. „Deutsches Kolonialblatt“ v. 1. Juli 1913.