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Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung : eine Erwiderung auf die im "Journal Officiel de la République Française" vom 8. Nov. 1918 und 5. Januar 1919 veröffentlichten Berichte
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6. Warum sind Französisch-West- und ÄquatorialafriKa Kein Vorbild für Togo und Kamerun?

s. Der Druck der Eingeborenensteuern und ihre blutige Beitreibung.

Die Eingebvrenensteuer wird im französischen Aquatvrialafrika und - Westafrika (mit Ausnahme einzelner islamitischer Gebiete) in Form einer Kopfsteuer (taxs cl« eaintation) erhoben. Der Steuersatz betragt 5 Fr. auf den Kopf für alle Eingeborenen über 8 bis 10 Jahre, also auch für Frauen/ doch sind die örtlichen Behörden ermächtigt, je nach der wirtschafllichen Entwicklung der Gegend, den Satz zu er­mäßigen. Eine Ausnahme bildet Dahomey. Hier wurde durch die Ver­ordnung vom 29.Iuui 1910 (liocueil par t)aie8t6 1911, S. 70^> folgender Grundsatz aufgestellt: »Alle eingeborenen Bewohner der Kolonie Dahomey haben eine Persvualstcucr, die zwischen 0,2 b und 3 Fr. entsprechend den Gebieten und dem Wohlstand der Bevölkerung beträgt, zu zahlen^. In der Einleitung zum Etat von Dahomey 1914 (S. VIII) sind die Gründe dieser Zurückhaltung angegeben. Sie liegen in der Befürchtung, daß die Eingeborenen nach dem deutsche» Togo und dem englischen Nigerien abwandern, falls man die Steuerschraube ebenso fest anziehe, wie in den übrigen Teilen des französischen Wcstafrika. Gleichwohl ist auch iu Dahomey die Belastung der Eingeborenen recht hoch uud wirkt um so drückender, als die Steuer auch von Kindern über 8 Iahreu und von Frauen zu zahlen ist. Di>s wird deutlich durch folgende Gegenüberstellung:

Dahoimy hat rnnd 900 000 Einwohner, brachte 1912 über 1000 000 ^ Kopfsteuer, also auf den Kopf I,n ^.

Kamerun hat rund 2 050 000 Einwohner >), brachte 1912 nmd 2 190000 ^ Kopfsteuer, also auf den Kopf ",»0 -F,

Togo hat rund 1 000 000 Einwohner, brachte 1912 fast 675 000 ^ Kopfsteuer, also ans den Kopf 0,1? ^.

Auch die Belastung mit indirekten Steuern ist in den französischen Kolonien weit stärker als in den deutschen. Der Gouverneur von Dahomey berechnet die Abgabe der Eingeborenen aus den Zöllen mit 10 Fr. auf den Kopf, sie ist also um ein viel­faches höher als in irgendeiner deutschen Kolonie.

Nach der Schätzung von 1912, neuere Berechnungen haben ergeben, daß eine Einwohnerzahl vvn rund 3,5 Millionen anzunehmen ist.