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'Ausbreitung der großen europäischen Nationen und der weihen Rasse überhaupt. . . . Erst dadurch, daß der Eingeborene im Dienste der höheren Nasse, d. h. im Dienste ihres nnd seines Fortschritts, Werte schaffen lernt, gewinnt er ein sittliches Anrecht auf sein Dasein.«
Abgesehen also davon, daß der letzte, für das Verständnis der Meinung des Verfassers entscheidende Satz unterschlagen ist, hat der Franzose durch die Auslassung der oben gesperrt gedruckten Worte mitten aus dem von ihm zitierten Text heraus den falschen Eindruck erweckt, als ob Dr. Rohrbach von der Erhaltung der Eingeborenen an sich, nicht von ihrer Erhaltung bei politischer Selbständigkeit, Eigenwirtschaft und Unkultur, spreche.
Der französische Bericht folgert demnach auch aus der Fälschung den von ihm gewünschten Simi, wenn er schreibt! »das heißt, der Deutsche versetzt die untergeordneten Rassen, mit denen er in Berührung kommt, zu seinem Vorteile in einen Zustand wirklicher Sklaverei, und wenn sie sich dagegen sträul'en, zögert er nicht, sie auszumerzen.«
Nach der im Vorstehenden gekennzeichneten Einleitung geht der französische Bericht zu den Vorwürfen über, die er der deutschen Verwaltung in Kamerun macht. Wir wollen uns im einzelnen mit ihnen auseinandersetzen.
z. Der Vorwurf der Anwendung Körperlicher Strafen.
Der französische Bericht begnügt sich damit, einen Teil der in Kamerun geltenden Vorschriften den für Französisch-Aqnatorialafrika erlassenen Bestimmungen gegenüberzustellen. Wie unehrlich uud heuchlerisch hierbei vorgegangen wird, soll im nachstehenden gezeigt werden.
1. Die körperliche Züchtigung hat den großen Vorzug, daß sie eine Strafe ist, die rasch vollstreckt werden kann und deren Eindruck auf den Eingeborenen dennoch wirksam genug ist, um ihn von neuen Übeltaten abzuschrecken. Daß sie den auf niederer Kulturstufe stehenden Negerstämmen Afrikas gegeuüber nicht entbehrt werden kaun, beweist ihre Anwendung bei den meisten kolonisierenden Nationen in Afrika.