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Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung : eine Erwiderung auf die im "Journal Officiel de la République Française" vom 8. Nov. 1918 und 5. Januar 1919 veröffentlichten Berichte
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5. Die Vorwürfe des zweiten französischen Berichts (vom 5. Januar 1919) gegen die deutsche Verwaltung vor dem Kriege.

Ei» zweiter Bericht der französischen Negierung (»Iour»alOfsieicl« vom > Januar 1919) beschäftigt sich mit der Verwaltung im Bezirke Duala auf Grnnd von »Tatsachen, die bei der von den französischen Behörden ver­anstalteten Untersuchung enthüllt worden sind, wie sie sich aus deu akten­kundigen, genau kontrollierten Zeugenaussagen ergeben«. Wer sind diese Zeugen? Etwa 20 Eingeborene! Wie die --genaue Nachprüfung« ihrer Aussagen stattgefunden hat, darüber schweigt sich der Bericht aus.

Welch minimalen Beweiswert die alleinigen Angaben von Negern I'abeu, ist jedem, der sich mit der Psychologie des Negers befaßt hat, klar, Es ist nichts leichter, als einen Neger »suggestiv« auszufragen. Dreht es sich noch um seinen vermeintlichen Vorteil, so wird seine Phantasie die üppigsten Blüten treiben. Man vergegenwärtige sich einmal die Sachlage- Die Dualaueger, ein iutclligeuter, aber verdorbener Stamm, der schon jahrzehntelang an der Küste dnrch Fischerei und Handel einen leichte» Verdienst gehabt hatte, kamen mit dem Erwerb Kamernns unter deutsche Herrschaft. In dieser Zeit konnte der weiße Kaufmann mit den Ein- geborenen des Hinterlandes nur durch Vermittlung der Duala verkebren, die eifersüchtig jeden unmittelbaren Verkehr hinderten, um sich ihre» Wucher- verdieust sicherzustellen. Die Durchbrechung dieser Handelssperre, ohne die eine Entwicklung des Landes unmöglich war, nahmen die Duala den Deutschen sehr übel. Hierzu kamen noch die mancherlei Einschränkungen, welche die Durchführung der europäischen Verwaltung mit sich bringt und deren Nutzen, da er nicht greifbar auf der Hand liegt, der Sieger erst allmählich einzusehen pflegt. Insbesondere erregte der vor dem Kriege in Angriff genommene Plan der Sanierung von Duala deu Unwillen des Stammes. Um den Plan durchführen zu können, mußten Europäer- und Eiiigeboreneusiedlungen voneinander getrennt und durch eine freie Zone geschieden werden. Diese Art der Sanierung ist allgemein in den Trope» als die einzig wirksame anerkannt. Zn ihrer Durchführung mußte ein Enteignuugsverfahren eingeleitet werden, das, nm jede Benachteiligung der Eingeborenen zu verhüten, auf Grund der fürNichteingcbvreue geltenden Vor- schriften der Euteignnngsvervrdnnng durchgeführt winde. Wer Gelegenheit gehabt hat, den Gang einer Enteignung, z.B. aus Anlaß eines Bahiibaues m verfolge», der weiß, welche Unsnmme von Streitigkeiten schon unter

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