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Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung : eine Erwiderung auf die im "Journal Officiel de la République Française" vom 8. Nov. 1918 und 5. Januar 1919 veröffentlichten Berichte
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zuwandern. Ein großer Teil machte von diesem Rechte Gebrauch. Ein anderer Teil wurde aber durch Drohungen der Franzosen zurückgehalten Es wurde nämlich das Gerücht verbreitete in kurzer Zeit werde Frank- reich auch den Rest des deutschen Adamaua besetzen, und dann würde die .ivgewanderren Eingeborenen eine schreckliche Strafe treffen.

Der französische Bericht bemüht sich um den Nachweis, der Gedanke der deutschen Herrschaft habe den Eingeborenen Schrecken bereitet. Die Wahrheit ist, daß die französische Verwaltung versucht hat, durch unwahre Schilderungen und Behauptungen die Ein geborenen zu bewegen, das deutsche Herrschaftsgebiet zu meiden. Dieser Versuch ist damals mißlungen/ aber selbst wenn er gelungen wäre, müßte man es als ungebeuerlicb ablehnen, aus der Wirkung einer unwahren Darstellung auf die deutschen Kolonialmetbodeu schließen.

Soviel zu den gegen die deutsche Zivilverwaltung in Kamerun gelichteten Vorwürfen. Wir können ohne Übertreibung sagen: Jeder Unvoreingenommene muß aus der Lektüre der französischen Berichte die Erkenntnis gewinnen, daß sich durcb sie wie ein roter Faden eine geradezu frivole Leichtfertigkeit in der Benutzung der Ein geboreuenaussagen und eine unglaubliche Dürftigkeit des tatsächlich vorhandenen Materials zieht

6. Die Vorwürfe gegen die deutsche Kriegführung in Kamerun.

Ein gleiches Gemisch von Leichtfertigkeit und Heuchelei stellen die Vorwürfe dar, die den Deutschen in Kamerun wegen ihres Verhaltens im Kriege gemacht werden. Auf der einen Seite ein sonveränes Hinweg gleiten über die Frage der Beweismittel lvdcr soll etwa die Aussage des Oberhäuptlings Esnse von Iinge-Banem oder das Tagebuch des Obersten Mayer als ein vollgültiger Beweis angesehen werden?), eine Verallgemeinerung einzelner Fälle und ein geflissentliches In-den-Vorder- grund-Stellen der Deutschen, auch wenn es sich um Vorfälle handelt, die lediglich Eingeborenen zur Last gelegt werden können, auf der anderen Seite eine bewußte Aufführung von Fällen, die sich ohne weiteres aus Notwendigkeiten des Krieges erklären lassen, und die Verantwortlich- machung der Deutschen für Vorgänge, welche die Franzosen selbst ver­schuldet haben