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Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung : eine Erwiderung auf die im "Journal Officiel de la République Française" vom 8. Nov. 1918 und 5. Januar 1919 veröffentlichten Berichte
Entstehung
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I. Teil.

Die Haltlosigkeit der gegen die deutsche Ver­waltung in Kamerun und Togo erhobenen

Vorwürfe.

1. Die Einleitung des ersten französischen Berichts (vom 8. November 1918).

Die erste Veröffentlichung (»Journal Officiel« vom 8. November 1!>t8) sucht in der Einleitung zunächst durch allgemein gehaltene Redensarten über die »Mißbildung der deutschen Geistesrichtuug« eiue Beweisführung vorweg­zunehmen, für die ihr die Tatsachen fehlen, Wir brauchen uus deshalb nicht länger mit diesen Ausführungen aufzuhalten.

Nur soll die Behauptung zurückgewiesen werden, daß die deutsche Verwaltung den Eingeborenen die Teilnahme an der Regierungsgewalt versagt hat. Gerade im Gegenteil ist es das Bemühen der deutschen Regierung gewesen, die Häuptlinge und andere hervorragende Eingeborene in ihrem Ansehen zu stärken und zu Organen der Verwaltung heranzu­bilden. Es entbehrt nicht des Reizes, daß selbst die ^ranzosni zugestehen müssen, die Deutschen »hielten es für klug, ansteckende Krankheiten zu verhüten, die Kranken zu Pflegen, die Bevvlternng zu entwickeln, man kann fast sagen, den Nachwuchs zu überwachen«. Stellt man diese Zu­geständnisse bezüglich der deutsche» Eingcborenensürsvrge den bestialischen Roheiten gegenüber, deren sich die Beamten der französischen Kvuzcslious- gesellschaften jahrelang unter stillschweigender Duldung, ja geradezu Unter­stützung des Kolon almiuisterinms in dem >tanicrnn benachbarten Kvngv- gcbiet schuldig gemacht haben, so vermag jeder das moralische Recht Frankreichs zn der Rolle des Nichters, die es Deutschland gegenüber sich angemaßt hat, zu beurteilen.

Über die Ziele, welche die deutsche Kolouisicrung anstrebt, geben ins­besondere die Reden des Staatssekretärs Dr. Solf, des jahrelange» ver­antwortlichen Leiters der deutschen Kvlvuialpvlitik, klare» Aufschluß. Auch