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Deutsche und französische Eingeborenenbehandlung : eine Erwiderung auf die im "Journal Officiel de la République Française" vom 8. Nov. 1918 und 5. Januar 1919 veröffentlichten Berichte
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Auch noch während des Krieges haben die Franzosen mit Schrecke» erleben müssen, wie verhaßt ihre Herrschaft den Madagassen ist. Kurz vor Ende l!>!5 entdeckten sie, daß unter den Howahs ein glänzend organi­sierter, weit verbreiteter Geheimbund bestand, der es sich zum Ziele ge- setzt hatte, am letzten Tage des Jahres mit einem Schlage die französischen 'Zwingherren von der Insel wegzufegen. Mit Mühe und Not gelang es, dit> glimmenden Funke» anzutreten, ehe noch ein verheerender Brand der Welt weithin offenbare» konnte, wie glücklich sich die Howahs unter dem »Regiment der vollkommenen Freiheit« fühlen.

Solch paradiesischen Zuständen will Frankreich auch die Eingeborenen von Kamerun zuführe«. An die Stelle deutscher "Schuldsklaverei« wird die Blutfrohn französischer Steuern, an die Stelle der »Grausamkeit des deutschen Systems« werden französische Gefängnisse mit Halsgabeln und amtlich geleugnete Mißhandlungen schwerster Art treten. Welch lockendes Bild der Zukunft für die Kameruner Eingeborenen!

5. Die Ausbeutung, Entrechtung und Demoralisierung von Nordafrika durch die französische Kolonisation.

Die Besitzergreifung von Algerien durch die Franzosen ist durch eine Reihe blutiger Kämpfe gekennzeichnet, die schon 18A0 begannen und mit kleinen Unterbrechungen bis 1847 dauerten, um 1871/72 und l88l in schwere» Aufständen von neuem zu entbreunen. Die blutige» Lehren in Algerien veranlaßten Frankreich, in Tunesien auf cmdere Weise, mittels Bestechung der Stammeshäupter, vorzugehen. Trotzdem kam es auch hier zu schweren Kämpfen mit der freiheitliebenden Bevölkerung, die das 1881 begonnene Werk der Unterjochung erst 1897 zu Ende führen ließen.

So kennzeichnet sich die französische Verwaltung der beiden Länder auch heute »och als die Gewaltpolitik des Siegers, die einem seiiier Macht beraubten Volke ihren Willen aufzwang. Bezeichnend für diese Gemüts- Verfassung ist, daß noch am 2<>. März 1908 in einer Jinauzdelegation in Algier der Ausdruck fiel »nou8 autrs8 v-,in^usui8«. Während die Kolonien für Frankreich eine Quelle des Wohlstandes wurden, blieben die Eingeborenen rechtlos, trngen schwere Steuerlasten, gingen der ihnen eigenen mohammedanischen Knltnr verlustig und wurden durch die Ein­führung der europäischen Laster verdorben. Zu alledem wurde den recht­losen Eingeborenen noch im Jahre 1912 die militärische Dienstpflicht auf­erlegt. Wohl wurde in den Kammcrdebatten, die sich um diesen Gesetz-