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Zehntes Kapitel
Deutschlands Kolonialverwaltung
Über die Verwaltung unserer Schutzgebiete und die Organisation innerhalb derselben sprechen wir bei Behandlung der einzelnen Kolonien. Hier mögen jedoch einige Worte Platz finden über die heimische Kolvnial- regiernng und deren Organisation, die von der eminentesten Bedeutung für die Entwickelung unserer Schutzgebiete sind.
Als maßgebende oberste Kolonialbehördc ist im allgemeinen die Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes anzusehen. Sie stellt nicht, wie man erwarten sollte, eine in allen kolonialen Fragen selbstständige, sondern eine in den Organismus des Auswärtigen Amtes eingegliederte Behörde dar, die sachlich außerdem noch auf das Zusammenwirken mit anderen Reichs- und Staatsbehörden angewiesen ist. Die Organisation der deutschen Kolonialregiernng ist eine keineswegs einheitliche, sondern recht schwierige und komplizierte. Eine gewisse Einheitlichkeit in der Verwaltung wird nur insofern erreicht, als schließlich alle Fäden beim Reichskanzler wieder sich vereinigen, jedoch nur in dem Maße, wie das bei allen auf das Reich bezüglichen Angelegenheiten der Fall ist. Der Umstand, daß der Leiter der Kolonialabteilung aber dem Reichskanzler nicht allein verantwortlich ist für die kolonialen Maßnahmen, sondern mehrere Behörden dabei mitzureden und sich i» die Verantwortlichkeit zu teilen haben, bedeutet eine Unvollkommenheit in der betreffenden Organisation. Soweit eine militärisch organisierte kaiserliche Truppe in unseren Schutzgebieten formiert ist, und das ist bei uns in den einzelnen Schutzgebieten dann erst geschehen, wenn unglückliche Ereignisse zur Bildung einer Truppe oder zum strafferen Zusammenschluß derselben unter ausschließ-