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Drittes Äapitel
Teutsch-Ostlifrika nach dem deutsch-englischen Vertrage Die Abtretung der deutschen Schutzherrschaft über Witu an England
Major Wissmarm war im Mai 1890 auf Urlaub in Deutschland angelangt. Hier erhob ihn Se. Majestät der Kaiser in Anerkennung seiner Verdienste in den erblichen Adelstand. Einige Wochen vorher war auch der Freiherr von Gravenreuth in Deutschland eingetroffen.
Schon vor der Ankunft dieser Herren waren wichtige Verhandlungen zur definitiven Regelung des deutschen und englischen Besitzstandes in Afrika zwischen dem deutschen Auswärtigen Amt und der englischen Regierung gepflogen worden. So kam es, daß Wissmann den deutsch-englischen Vertrag als eine vollendete Thatsache vorfand.
Nach dem neuen Abkommen trat der Sultan von Sansibar den schon in unserem Besitz befindlichen Küsten- saum von der Mündung des Umba, im Norden bis zur Rovuma-Mündung im Süden an die deutsche Regierung ab und zwar gegen die Zahlung von vier Millionen Mark, welche von der D. O. A. G. aufzubringen waren.
Die Grenzen, welche Deutsch-Ostafrika durch diesen Vertrag in seinem Innern erhielt, sind aus der diesem Buche beigefügten Karte genau ersichtlich. Von den dem Küstengebiet vorgelagerten Inseln ging Mafia in deutschen Besitz über. England hingegen wurde das ganze nördlich des Umba bis zum Jubafluß gelegene Gebiet mit seinem weiten Hinterlands zur Geltendmachung seines Einflusses zugestanden. Des weiteren erkannte Deutschland die Schutzherrschaft Englands über die dem Sultan von Sansibar verbleibenden Besitzungen, insbesondere auch über die Inseln Sansibar und Pemba an. Das