Entwicklung. Die südwestafrikanisclien Landgesellschaften und die Kameruner Konzessionen müssen uns hierfür. ein warnendes Beispiel sein.
Ostafrika.
Eür die ostafrikanische Kolonie gelten zunächst in zwei Punkten dieselben Grundsätze, die wir bereits in Kamerun und Togo, zum Teil auch in Südwestafrika, als maßgebend gefunden haben: Entwickelung des Eisenbahnsystems und, in Verbindung damit, der Volkskultur. Daß die ostafrikanische Wirtschafts- und Verwaltungspolitik auch von denselben grundsätzlichen Anschauungen über die Eingeborenenfrage auszugehen hat, wie sie für unsere übrigen Besitzungen gelten müssen, ist bereits bemerkt worden. Außerdem fallen als Faktoren von größerer Bedeutung in Ostafrika auch noch der Plantagenbetrieb und die Ansiedlung weißer Einwanderer auf den inneren Hochländern ins Gewicht.
Ostafrika hat von Anfang an sozusagen als unsere erste und vornehmste Kolonie gegolten, und bis zu dem großen südwestafrikanischen Eingeborenenaufstande hat es auch in der populären Vorstellung von unserem Kolonialwesen und in der Literatur eine ebenso große Rolle gespielt, wie alle übrigen Kolonien zusammen genommen. Ebenso ist es sowohl für die Verwaltung als auch für die landeskundliche und wirtschaftliche Erforschung stets besser dotiert gewesen, als die anderen Schutzgebiete. Zu dieser besonderen Stellung hat nicht wenig beigetragen, daß es historisch wie geographisch dem allgemeinen Interesse mindestens der Gebildeten unvergleichlich
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