§ 3°. Personalkredit bis zu 1000 Rubel kann Landbesitzern auch bei Stellung eines Bürgen, doch nur auf 7 Jahre, gegeben werden.
§ 31. Wenn eine Kommunale Darlehen aufnimmt, bürgen entweder Gemeindeland oder die betreffenden Gemeindemitglieder.
Hat dieser Erlass keine Einschränkung erlitten, so ist durch ihn das beste für die Entwicklung der Kolonien zu erwarten. Er dürfte als das wichtigste Ereignis in der wirtschaftlichen Entwicklung der Kolonien zu betrachten sein. Zur Förderung von Bewässerungsanlagen, 82 ) zur Hebung der Anbaufläche von Reben und Obstbäumen, wie zur Ermöglichung billigerer Produktion durch Aufnahme zweckmässiger Betriebseinrichtungen und zur Ermöglichung besseren Absatzes, durch Anlage eines Genossenschaftskellers, wird dieser Erlass beitragen, sobald die Kolonisten derartige Fortschritte zu machen gewillt sind. Die Regierung hat den Mangel des fehlenden Meliorationskredits beseitigt, es wird nun Sache der Kolonisten sein, wo ihnen die Naturfaktoren so überaus günstig sind, ihre Wirtschaften einen Ruck in der Entwicklung weiter zu bringen.
Dass die Kolonisten jetzt schon langfristigen Kredit seitens der Regierung erlangen können, oder dass ihnen auf Ersuchen zur Erleichterung der Wirtschaftsübernahmen und der Abfindungen grundsätzlich solcher zur Verfügung gestellt werden würde, möchte ich bei dem Entgegenkommen, welches die russische Regierung stets gezeigt hat, annehmen, liegt doch auch schon eine Verpflichtung der Regierung, derartigen Kredit zu verschaffen, darin, dass für die Kolonisten die Möglichkeit, hypothekarischen Kredit auf ihr „Kronsland" aufzunehmen, infolge ihres Besitzrechtes nicht vorhanden ist.
4. Das Leben in Familie und Gemeinde.
Auffallend ist in den deutschen Kolonien das gute Verhältnis der verschiedenen Familien untereinander. Eifersucht, Neid und Zwistigkeiten mögen ja auch dort nicht zu den Seltenheiten gehören, doch findet man verhältnismässig wenige Belege dafür.
85! ) Grössere Bewässerungsanlagen und Systeme werden zweckmässig durch den Staat selbst oder noch besser durch kapitalkräftige, speziell zu diesem Zweck gegründete Gesellschaften ausgeführt.
— 144 —