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Deutsch-Südwest-Afrika : Geschichte der Kolonisation bis zum Ausbruch des Krieges mit Witbooi ; April 1893 / von C. von François
Entstehung
Seite
212
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Anlage 5.

Instruktion

für den Stationschef und die verschiedenen Funktionsunteroffiziere p. p.

auf Gr.-Windhoek.

1. Der Stationschef ist für den gesamten Dienstbetrieb auf der Station, für die Erhaltung- der Baulichkeiten, der Bestände an Waffen, Munition, Ausrüstung, des lebenden und toten Inventars ver­antwortlich.

Durch regelmässige Revisionen, unausgesetzte Kontrolle überzeugt er sich von der Befolgung der für die Station gegebenen Instruktion.

Der Stationschef hält den Dienst nach den von mir gegebenen Direktiven ab. Er ist Vor­stand des Bureaus. Die von dem Kommissariat erlassenen Verordnungen macht er bei dem Apeil bekannt und lässt dieselben an die Verordnung-stafeln anschlagen.

Der Stationschef kommandiert die Reiter zum Patrouillenritt und händigt ihnen den Auftrag ein.

Der Stationschef trifft die Einteilung zum Arbeitsdienst.

Der Stationschef hält alle 4 Wochen Andacht ab.

2. In jedem Kasernement ist der älteste Unteroffizier beziehungsweise Reiter Kasernenvorstand. Der älteste Unteroffizier lässt zu jedem Dienst die Mannschaft antreten; der nächst älteste

sammelt die farbigen Arbeiter.

3. Der Kammerunteroffizier hat die Verantwortung für die gesamte Ausrüstung und Be­kleidung der Truppen.

Im besonderen hegt ihm ob:

a) Die Lagerung und Erhaltung der Kammerbestände.

b) Die Aufsicht über die in Händen der Mannschaft befindlichen Stücke.

c) Führung des Kammerbuches nach dem vorgeschriebenen Schema und das Kammer­revisionsbuch.

Tragezeit und Fälligkeitstermine sind im Kammerbuch zu vermerken und hat er rechtzeitig Auffrischung zu beantragen.

Er verwaltet die Bestände an Flickmaterial und Reservestücken, worüber er Konto zu führen hat.

Sämtliche Bekleidungsausrüstunq-sstücke müssen monatlich einmal gezählt werden. Vermerk ist in dem Revisionsbuch aufzunehmen. Er sorgt für die Reparatur der auf Kammer befindlichen Sachen. Zur Ausführung der Reparatur bedient er sich der in der Truppe befindlichen Schneider, Schuster, Klempner, Schlosser und Tischler. Eingeborene Arbeiter dürfen nur mit Genehmigung des Stationschefs beschäftigt werden.

4. Der Schiessunteroffizier ist verantwortlich für die gesamte Bewaffnung und Munitions­ausrüstung der Truppe. Er verwaltet das Scheiben- und Waffenreinigungsmaterial. Er achtet darauf, dass die in Händen der Mannschaft befindlichen Waffen und die Munition vorschriftsmässig behandelt werden und sorgt für zweckmässige Unterbringung und Lagerung der Reservewaffen und der Munition.

Er giebt Anregung zur Weiterbildung im Schiessen. Er führt folgende Bücher: a) Waffenbuch, b) Munitionsnachweisuns; und Reinigungsmaterialienbuch, c) Schiessbuch und Anschiessbuch.

5. Der Fourierunteroffizier verwaltet die Verpflegungsvorräte, die Gartenerzeugnisse, das Futter für Pferde und die Erträge der Milchwirtschaft und Schlächterei. Er sorgt für gute Unter­bringung derselben und giebt die Verpflegung nach näherer Anordnung des Stationschefs aus.