II.
Die deutsche Besitzergreifung bis zur Vertreibung der Beamten aus dem Hererolande.
1882 hatte Lüderitz 1 ) ein Geschäft in Angra Peqnena errichtet und sich um den Schutz der Reichsregierung beworben. Graf Herbert Bismarck machte von dieser Niederlassung im Februar 1883 in London Mitteilung, um festzu stellen, ob England in jenen Gebieten Hoheitsrechte auszuüben beabsichtige. Lord Granville antwortete ausweichend. Er wolle erst genaue Angaben über die zu schützenden Orte haben, ehe er eine bestimmte Antwort geben könne. Er war aber der Ansicht, dass Ansprüche einer fremden Macht in die legitimen Rechte Englands auf diese Küste eingreifen würden. Unser Auswärtiges Amt gab darauf die Erwiderung, dass es diese Auffassung nicht teilen könne. Unterdessen hatte Lüderitz am 1. Mai 1883 durch seinen Bevollmächtigten, Vogelsang, durch Kaufvertrag von dem Kapitän Josef Frederic von Bethanien Angra Pequena und alles Land 5 deutsche Meilen im Umkreise erworben für 2000 Mark in Gütern und 200 Gewehre mit Zubehör. Am 25. August 1883 verschrieb Josef Frederic von Bethanien für 500 £ und 50 englische Gewehre einen 20 Meilen breiten Küstenstreifen vom Oranje bis zum 26." südlicher Breite, also ein Gebiet von 900 geographischen Quadratmeilen, an Lüderitz. Da Lüderitz ganz besonders an den der Küste vorliegenden Guanoinseln gelegen sein musste, diese aber von dem Engländer Spence abgebaut wurden, reiste er zur Vertretung seiner neu erworbenen Rechte im August 1883 nach Kapstadt. Mit ihm ging dorthin die Anweisung des Auswärtigen Amtes an den deutschen Konsul Lippert, die Ausübung des konsularischen Schutzes über die Besitzungen von Lüderitz zu übernehmen. In Kapstadt wurde Lüderitz mitgeteilt, dass England schon längst von 11 herrenlosen Inseln an jener Küste Besitz ergriffen und dieselben an Kapitän Spence zur Ausbeutung der Guanolager verpachtet habe.
Damit ging der wertvollste Teil des Lüderitzschcn Besitzes verloren. Lüderitz besah sich darauf seine Besitzungen, durfte persönlich im März [884
Eingehend beschreibt Schinz die Anfänge der deutschen Schutzherrschaft; doch ist Beine Beschreibung der Thätigkcit der deutschen Kolonialgesellscliaft und der deutschen Regiernng vielfach unzutreffend.