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Vorz'ugsbehandhing Englands inj 'den Kolonien! erheben, was aber wahrscheinlich nur die Kündigung solcher Verträgt von britischer Seite zur Folge haben würde, wie es seiner Zeit bei Belgien 'und Deutschland geschah.
Nach dem French-Treaty müßten nun immer noch die Vorzüge des ev. Mitteltarifs, soweit er Frankreich eingeräumt wird, obigen Staaten zugute kommen, wogegen Canada einen Einspruch' nicht zü erheben scheint, was aber wieder Frankreich nicht zusagt, zumal 1 Frankreich gerade in der Schweiz einen ernsten Konkurrenten fürchtet, und ihr 'den Vorzug am allerwenigsten gönnt 26 .
Bei den britischen Verträgen betr. Großbritanniens und seiner Kolonien ist bei Griechenland, Italien, Japan, Mexiko, Paraguay, Ver. Staaten „Canada" ausdrücklich ausgenommen; bei der Schweiz;,ist eine allgemeine Meistbegünstigung aufsgesprochen. .
Es wird darauf ankommen, ob Und in wie weit diel Dominions diese Verträge und die alte Meistbegünstigung 'auf sich als geltend betrachtet wissen wollen.
'.Canada hat bereits bei dem japanischen Vertrag (1905/06) ausdrücklich erklärt, daß a'uf canadischer Seite 1 die Meistbe|günstignug als Gleichstellung Japans' mit! den meistbegünstigten nichtbritischen Ländern z'u verstehen, sei 27 .
2. Bevölkerungs-, Rassen= und Einwanderungsfrage. 1
Für iden imperialistischen Gedanken und seine Verwirklichung ist die Rassenfrage leime der wichtigsten, und zugleich eine der interessantesten in Canada.
Hier leben zwei Rassen unter denselben Gesetzen,
26. Canada Gazette. 5. 12. 07; c. H. A. 1907 I. 468.
27. N. f. H. u. Ind. 1906 No. 107.
1. Für Australien ist das Bevölkerungsproblem bereits eingehend von Schultze-Gävernitz behandelt. S. J94,