Kein Zweifel, daß der l^at durch die Selbstergänzung an Kraft und Autorität gewann. Das erhellt am besten daraus, datz Lrzbischof Gerhard II., als er nach mehrjährigen Kämpfen mit der Bürgerschaft seiner Hauptstadt dieser im Jahre 1246 Friedensbedingungen diktierte, die Rückkehr zu der Wahl des l^ats durch die gemeinen Bürger bekahl, eine Bestimmung, die freilich, wenn überhaupt, so nur für ganz Kurze Zeit Leitung gewonnen hat.
Oer I^at blieb auch in der Folge dem Stadtherrn, dem Lrzbischof gegenüber so selbständig, wie er schon seit geraumer Zeit gewesen war. Und diese Selbständigkeit hat schon reichlich ein Vierteljahrhundert vor dem momentanen Rückschläge von 1246 einen Ausdruck auch in der Führung eines Stadtsiegels gefunden.
Urkundlich Kennen wir es freilich erst seit dem Jahre 1234 (Ub. I Nr. 184), aber es mutz schon im Jahre 1220 bestanden haben. In diesem Jahre schloh Bremen einen »ertrag mit dem Lande Luftringen, den wir nur in der vom bremischen Archive bewahrten rustringischen Ausfertigung besitzen. Sie ist mit dem ältesten ssustringer Siegel beglaubigt (Abbildung bei Sello, Studien z. (Zesch. v. Oestringen u. Luftringen, ^af. L Nr. I). Ls Kann als sicher angenommen werden, datz die mit dem I^ustringer Landesarchiv verloren gegangene bremische Ausfertigung des Vertrages mit dem bremischen Stadtsiegel versehen war.
Das Siegelbild zeigt in einem Kreise von reichlich 5V2 cm Durchmesser, auf schmuckreichen Sesseln einander gegenübersitzend, (heraldisch) rechts einen Bischof, links den Kaiser (^af. I a). Jener mit der (Nitro bedeckt hält in der Rechten den Krummstab, dieser die Krone auf dem Raupte stützt die Linke auf den Reichsapfel. (Nit den beiden anderen bänden halten sie zwischen sich ein Bild des Doms, vermutlich annähernd in der (Zestalt, die er zu Beginn des dreizehnten Jahrhunderts hatte. Zwischen den Knieen der beiden Figuren sieht man die von Zinnen gekrönte Stadtmauer, die von einem rundbogigen, mit spitzem Siebe! gekrönten Höre durchbrochen ist. In einem um das Siegelbild laufenden Kranze von fast I cm Breite, so datz das ganze Siegel beinahe 7V2 cm Vurch- messer hat, steht in Majuskeln die Umschrift: Lissillum örsmsnsis Civitatis.
Nie beiden Figuren deuten ohne Zweifel auf den Bischof Willehad und Karl den Srotzen, die als Begründer der bremischen Kirche schon damals auch als die der Stadt Bremen galten. Wahrscheinlich aber wollte man nicht nur die beiden historischen Persönlichkeiten darstellen, sondern in dem Bilde des Bischofs zugleich das des Stadtherrn, und in