Druckschrift 
Die Anwendung des deutschen Urheber- und Erfinderrechts in den Schutzgebieten / von Ewald Lüders
Entstehung
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

I. Probleme.

Bis zum 1. Januar 1901 war es eine interessante Streitfrage des deutschen Kolonialrechts, ob die im Gebiete des Deutschen Reichs geltende Ordnung des Immaterialgüterrechts als dem Zivilrecht angehörig auch in den Schutzgebieten Anwendung finde 1 ). Die Gesetzgebung des Jahres 1900 beseitigte das Problem. Auf Grund der durch die §§ 3 SchutzgebG., 22 KonsGG. erteilten Ermächtigung bestimmte § 4 der Kaiserlichen Ver­ordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900 (RGBl. S. 1005):

Die Vorschriften der Gesetze über den Schutz von Werken der Literatur und Kunst, von Photographien, von Erfindungen, von Mustern und Modellen, von Gebrauchsmustern und von Warenbezeichnungen finden Anwendung.

Damit hat sich das Problem vollkommen verschoben. Nicht so sehr die Anwendbarkeit des deutschen Immaterialgüterrechts in seiner Gesamtheit, als vielmehr seine Anwendung steht im Mittelpunkt der Frage. Die An­wendbarkeit ist nur noch für einzelne Rechtsnormen des Immaterialgiiter- rechts zu prüfen, so insbesondere für das Patentanwaltsgesetz und für die völkerrechtlichen Vertr äge des Deutschen Reichs auf diesem Gebiete. Das eigentliche Problem aber ist jetzt, wie sich die Anwendung des deutschen Urheber- und Erfinderrechts in den Schutzgebieten gestaltet.

Auffallenderweise hat sich die Kolonialrechtswissenschaft für die An­wendbarkeit und Anwendung des Immaterialgüterrechts in den Schutz­gebieten bisher wenig interessiert, ganz im Gegensatz zur Literatur des Erfinder- und Urheberrechts, die in den systematischen Darstellungen und in den Kommentaren zu den in Betracht kommenden Gesetzen dieser

') Vgl. insbesondere Seligsohn, Gilt das deutsche Patentgesetz in den deutschen Knnsulargeriehtsbezirken und Schutzgebieten? Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber­recht Bd. IV (1899) S. 137142 nebst der Diskussion über diesen Vortrag a. a. 0. S. 1(17168, und Damme, Das Geltungsgebiet der deutschen Patent- und sonstigen ge­werblichen Ausschlulireehte, Archiv für öffentliches Recht Bd.XV (1900) S. 5085. Ferner Köhler, Handbuch des deutschen Patentrechts (Mannheim 1900) S. G9, 414 (S. 945 f. wird bereits der Rechtszustand nach § 4 V. vom 9. November 1900 erörtert).