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Die Zukunft in Marokko / von Bernhard Stichel
Entstehung
Seite
39
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IV.

Unsere Rechte in Marokko.

Bietet die Entwicklung des deutschen Anteils an der wirt­schaftlichen Erschließung des Scherifenreiches das erfreuliche Bild fleißiger Arbeit auf fremder Erde, die von, der wirtschaft­lichen Notwendigkeit des Wachstums der Heimat natürlich bedingt, nichts als nur billige Gleichberechtigung fordert, so stellt das Kapitel der rechtlichen und politischen Stellung Deutsch­lands in Marokko das traurige Schauspiel des schrittweisen Jurückweichens eines waffenstarken Großstaates vor einer von unersättlichem Imperialismus beseelten, durch skrupellose Staats­männer geleiteten Macht dar^, die unfähig, mit lauteren Mitteln unserer wirtschaftlichen Überlegenheit zu begegnen, sich den Bei­stand starker Freunde zu sichern weiß.

Die Voraussetzung für jede ersprießliche Tätigkeit europäischer Kaufleute in Marokko war das oben kurz gestreifte System von Verträgen zwischen dem Sultanat und den Kulturmächten; eine weitere Voraussetzung die, daß keine der an der wirtschaft­lichen Erschließung beteiligten Mächte sich auf Kosten der Kon­kurrenten politische Sondervorteile verschaffe oder gar die Integrität des Scherifenreiches durch kriegerisches Vorgehen verletze.

Durch die am z. Juli 1880 zu Madrid zwischen Deutschland Osterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, den Vereinigten, Staaten, England, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Portu­gal, Schweden, Norwegen und Marokko geschlossene Kon­vention, deren wesentlicher Gegenstand die Regelung der Schutz- genoffenschaftsverhältnisse war, wurde das Prinzip der Souve­ränität Marokkos anerkannt und die Gleichstellung aller Ver- tragömächte im 17. Artikel durch die Meistbegünstigungsklausel klar aufgestellt.

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