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Subskriptionsgeschäft (Art. io, (i ), das gleichsam auch ein Kauf von Effekten ist. Zweifelhaft kann die Natur des Handels mit Edelmetallen (Art. io,») sein. Doch wird man den Kauf von Edelmetallen zu den Aktivgeschäften rechnen dürfen (und ihren Verkauf zu den Passivgeschäften), denn ein Kauf, z. B. von Goldbarren, kann angesehen werden als ein Darlehen, bei dem infolge einer clausula commissoria das Pfand, hier die Goldbarren, an die Stelle der ursprünglich zurückzuzahlenden Darlehenssumme getreten ist.
Zu den Passivgeschäften der Kolonialbanken gehört: Das Depositengeschäft (Art. io,desgleichen die Annahme der auf öffentliche Anleihen gezeichneten Beträgen (Art. 10,7), die Rückdiskontierung und der Verkauf von Wechseln, vor allem aber die Ausgabe von Noten, Anweisungen, Solawechseln und Tratten (Art. 10, s). In der Praxis sind Aktiv- und Passivgeschäfte nicht so scharf wie hier getrennt, sondern eng miteinander verknüpft, meist durch den Kontokorrentverkehr zwischen der Bank und ihren Kunden.
Es könnte scheinen, also ob. wdr bei Aufzählung der Passivgeschäfte der Kolonialbank das ursprünglichste und augenscheinlichste vergessen hätten : die Einzahlungen der Aktionäre auf die Aktien der Bank. Das Grundkapital ist doch die erste Anleihe, welche die Bank beim Publikum macht, freilich nicht immer die bedeutendste. Trotzdem können wir das Grundkapital bei Betrachtung der Passivgeschäfte ausser acht lassen, denn es ist bei den fünf Kolonialbanken kein Betriebskapital, das seinen Gegenwert in dem Wechsel- und Metallbestande der Bank fände, sondern tatsächlich ein Garantiekapital, das zur Deckung der Notenausgabe dient und in Rentenbriefen angelegt ist. Es hat somit einmal zu einem Aktivgeschäft, nämlich zum Ankauf öffentlicher Anleihen, gedient, kommt aber für die Geschäftstätigkeit der Bank unmittelbar nicht in Betracht.
§ 5 .
Passivgeschäfte der Kolonialbanken.
Das hauptsächlischte Passivgeschäft der Kolonialbanken ist ihre Notenausgabe.
1. Wie schon öfter angedeutet, sind die fünf Kolonialbanken