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zu wachen, wie für die Verbesserung ihrer moralischen und materiellen Existenzbedingungen zu sorgen.
Im übrigen gilt — das möge hier gleich gesagt werden — für die Behandlung der Eingeborene als oberstes Prinzip die Wahrung des Herrenstandpunktes der weissen Rasse gegenüber der schwarzen!
VI.
Die innere Verwaltung der Kolonie.
Der Sitz des Generalgouverneurs ist Borna, an der Mündung des Kongo, wo sich alle Hauptbehörden der Kolonie und zahlreiche Faktoreien und Werkstätten befinden.
Eine Art zweite Hauptstadt der Kolonie ist in Katanga vorgesehen, eine Residentur mit Departements für Justiz, Finanzen, Industrie, Einwanderung etc.
Zur Verwaltung ist die Kolonie in 13 Bezirke (Districts) eingeteilt, deren jeder ein Distriktschef vorsteht. Die Größe der Distrikte ist nahe der Küste am geringsten, nimmt landeinwärts immer mehr zu, genau so, wie es in zahlreichen jungen amerikanischen Staaten der Fall ist. Die Distrikte zerfallen wieder in Zonen, diese in Sektoren.
Sehr geschickt hat es die Verwaltung verstanden, die Dorfhäuptlinge in ihren Dienst zu stellen, als die natürlichen Mittelsleute zwischen den staatlichen Behörden und der eingeborenen Bevölkerung.
Ein eigener Erlaß: „Eingeborenen-Chefferien“ gibt die Vorschriften über die Befugnisse der Häuptlinge unter Förderung ihrer Autorität und schafft eine Art Stammesgliederung, die auf das ganze Gebiet des Kongos ausgedehnt werden soll.
„Von sämtlichen neuen Vorschriften unsererGesetzgebung,“ erklärt der Generalgouverneur, „entspricht keine einer tieferen politischen Idee wie diejenige, welche das Dekret über die Eingeborenen-Chefferien veranlaßt hat.“