III.
Fassen wir die Grenzen der Kolonie, ihre Ausdehnung ins Auge, so fällt vor allem die mächtige Anschwellung derselben von W. nach O., von der Küste ins Innere zu auf. Bei einem Küstenstreifen von nur 37 km Länge (nördlich der Kongomündung) weist die Ostgrenze eine Länge von über 2200 km auf.
Portugal hatte nämlich bei der Bildung des Kongostaates auf Grund älterer Rechte den Unterlauf des Kongo und die Küste vom 5.° südlicher Breite an für sich beansprucht — Frankreich die nördlich daran anstoßende Küste von Loango.
Auf Grund der Ausgleichsverhandlungen, die hierüber während der Kongokonferenz stattfanden, mußte sich der Kongostaat mit diesem unbedeutenden Küstenstreifen begnügen.
Im Westen und Norden grenzt die Kolonie an Französisch- Kongo und den Ägyptischen Sudan (Bahr el Gasal), im Süden an Angola und Rhodesien, im Osten an Uganda und DdÜfsdJ?' (9sta&4ka; mit diesem beträgt die gemeinsame Grenze rund 900 km, nämlich vom Südende des Tanganjika- bis zum Viktoriasee, acht Breitengrade hindurch.
Die Grenze folgt hier dem zentralafrikanischen Graben, jener mächtigen von Süd nach Nord ziehenden Bruchspalte, auf dessen Grunde der Tanganjikasee, der Russisi und der Kiwusee liegen, durch deren Mitte die Grenzlinie zieht. Dieser Graben bildet nicht nur eine vorzügliche geographische, sondern auch eine ethnographische Scheidelinie zwischen den beiden Kolonien, eine Grenze, wie sie natürlicher nicht gefunden werden kann. Von dem Nordende des-Kiwusees folgt dann die Grenze in östlicher Richtung der Kammlinie der Reihe der Kirunga-Vulkane bis zum Schnittpunkt mit dem 30. Längengrad und wrnndet sich dann nach Norden. Diese, von der Natur selbst vorgezeichnete Grenze wollte der frühere Kongostaat nicht anerkennen; er reklamierte als Grenze eine gerade Linie, die vom Nordende des Tanganjika zu dem oben bezeichneten Schnittpunkt mit dem 30. Meridian läuft, also eine ganz willkürlich gezogene Gerade, die die fruchtbare, dicht bevölkerte Landschaft Ruanda in zwei Teile zerreißt