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Die Kolonie Belgisch Kongo (Congo Belge) : zur Orientierung über diese jüngste afrikanische Kolonie ; mit e. Kartenskizze / Max Schlagintweit
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V.

Die Opposition gegen die Beibehaltung dieser kongostaat­lichen Auslegung der Kongoakte, besonders bezüglich der For­derung der Handelsfreiheit, wurde immer heftiger und insbesonders war es in England die Congo Reform Association, welche gewiß nicht in uneigennütziger Weise bei dieser Agitation an der Spitze marschierte.

Der neuernannte belgische Kolonialminister, Renkin, fand es für angezeigt, gleich Anfang 1909 selbst in die Kolonie zu gehen und sich an Ort und Stelle über die herrschenden Zu­stände zu informieren.

Fast zu gleicher Zeit unternahm der belgische Thron­folger eine viermonatliche Reise in die Kolonie zu Studien- und Informationszwecken.

Das Ergebnis der Reise Renkins war ein alle kolonialen Kreise im höchsten Grade befriedigendes.

Noch im gleichen Jahre, im Oktober, reichte Renkin der Kammer mit dem Budget für 1910 ein umfangreiches Expose ein, betr. die Verwaltung der Kolonie Reorganisations­vorschläge, die eine gründliche Umwälzung des bisherigen wirtschaftlichen Systems im Kongolande, eine ganz neue Ord­nung im belgischen Kongo bedeuten. Vor allem wird das bisherige System der staatlichen Ausbeute der Bodenerzeug­nisse vollkommen aufgegeben.

Das ganze Gebiet der Kolonie wird in drei Etap­pen dem freien Handel geöffnet und zwar:

die erste Zone am 10. Juli 1910: umfaßt den ganzen südlichen Teil der Kolonie (etwa vom 4. Breitengrade an), im Osten das RussisiKiwusee-Territorium, die Ladö-Enklave, im Westen einen breiten Streifen längs des Kongo-Ubangi- flusses ein Gebiet über die Hälfte der Kolonie;

ein zweiter Länderstrich am 1. Juli 1911 die frühere Krondomäne;

ein dritter Länderstrich am 1. Juli 1912 der ganze Nordosten.