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V.
Die Opposition gegen die Beibehaltung dieser kongostaatlichen Auslegung der Kongoakte, besonders bezüglich der Forderung der Handelsfreiheit, wurde immer heftiger und insbesonders war es in England die Congo Reform Association, welche — gewiß nicht in uneigennütziger Weise — bei dieser Agitation an der Spitze marschierte.
Der neuernannte belgische Kolonialminister, Renkin, fand es für angezeigt, gleich Anfang 1909 selbst in die Kolonie zu gehen und sich an Ort und Stelle über die herrschenden Zustände zu informieren.
Fast zu gleicher Zeit unternahm der belgische Thronfolger eine viermonatliche Reise in die Kolonie zu Studien- und Informationszwecken.
Das Ergebnis der Reise Renkins war ein alle kolonialen Kreise im höchsten Grade befriedigendes.
Noch im gleichen Jahre, im Oktober, reichte Renkin der Kammer mit dem Budget für 1910 ein umfangreiches Expose ein, betr. die Verwaltung der Kolonie — Reorganisationsvorschläge, die eine gründliche Umwälzung des bisherigen wirtschaftlichen Systems im Kongolande, eine ganz neue Ordnung im belgischen Kongo bedeuten. Vor allem wird das bisherige System der staatlichen Ausbeute der Bodenerzeugnisse vollkommen aufgegeben.
Das ganze Gebiet der Kolonie wird in drei Etappen dem freien Handel geöffnet und zwar:
die erste Zone am 10. Juli 1910: umfaßt den ganzen südlichen Teil der Kolonie (etwa vom 4. Breitengrade an), im Osten das Russisi—Kiwusee-Territorium, die Ladö-Enklave, im Westen einen breiten Streifen längs des Kongo-Ubangi- flusses — ein Gebiet über die Hälfte der Kolonie;
ein zweiter Länderstrich am 1. Juli 1911 — die frühere Krondomäne;
ein dritter Länderstrich am 1. Juli 1912 — der ganze Nordosten.