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Die deutschen Kolonien in Wort und Bild : Geschichte, Länder- und Völkerkunde, Tier- und Pflanzenwelt, Handels- und Wirtschaftsverhältnisse der Schutzgebiete des Deutschen Reiches / von Gustav Meinecke
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Die Karolinen, Palau Inseln und Marianen.

ie Karolinen, Palan-Inseln nnd die Alarianen sind die letzten kolonialen Erwerbungen Deutschlands und ihre Erwerbung entsprang den Folgen des spanisch-amerikanischen Krieges. Der Staatssekretär v. Bülow brachte den Vertrag mit Spanien, über welchen bereits von spanischer Seite etwas verlautet hatte, am 6. Juni 1899 zur Kenntnis des Reichstages. Danach lautet das mit der Königlichen spanischen Regierung am 12. Februar 1899 getroffene Abkommen in deutscher Uebersetzung wie folgt:

Die Kaiserliche deutsche Regierung nnd die Königliche spanische Regierung sind über die folgenden Punkte übereingekommen:

1. Spanien wird an Deutschland die Karvlineninseln mit den Palans und den Marianen, Gnam ausgenommen, gegen eine auf 25 Millionen Pesetas festgesetzte Geldentschädigung abtreten.

2. Deutschland wird dem spanischen Handel nnd den spanischen land­wirtschaftlichen Unternehmungen auf den Karolinen, den Palans nnd

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Karte der Karolinen-, jDalau- und Marianeninseln.