Teil eines Werkes 
Bd. 2, H. 1 (1908) Weltpolitik, Imperialismus und Kolonialpolitik
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

8

lveltpolitik, Imperialismus, Kolonialpolitik.

ir. Bd., L^.

lll. Neltwrrtfchsst miö Welkpolrkik.

A^d»ie AusdrückeVolkswirtschaft" undNationalökonomie" beruhen eigentlich auf der Anschauung, daß im Gegensatze zur Einzel- wirtschaft der einzelnen Haushaltung, die Gemeinwirtschaft sich im Rahmen eines einzigen Volkstumes, einer einzigen Nation abspielt. Es ist um so auffälliger, daß diese Ausdrücke ihre wissenschaftliche Be­deutung erst in einer Zeit fanden, wo die Gemeinsamkeit des Wirt- schaftens sich schon zum großen Teile im Rahmen Europas vollzog. Wenn nun heute unsere Gemeinwirtschaft auf dieser unserer Erde kaum noch Grenzen kennt, wenn der Güteraustausch sich unter allen Völkern der Erde vollzieht, die man bedauerlicher- aber doch herkömmlicherweise die ganzeWelt" zu nennen pflegt, dann entsteht eben eine Weltwirt­schaft. Und die für das einzelne Volk praktische Frage besteht lediglich darin, in welchem Grade seine nationale Wirtschaft zu einem Gliede der Weltwirtschaft geworden ist. Die Weltpolitik setzt erst dann ein, wenn dieser Entwickelungsgang der Anteilnahme an dem Wirtschaften der Welt künstlich beschleunigt oder verlangsamt werden soll.

Unter Weltwirtschaft versteht man also die Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf die ganze Erde und die Einrichtung einer Arbeitsteilung, die alle Teile der Erde in die Gütererzeugung, den Güteraustausch und den Güterverbrauch einbezieht und die demgemäß den Zwischenverkehr zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten, Staaten, Reichen, Erdteilen und Völkern steigert.

Die Weltpolitik will dafür sorgen, daß dieser Verkehr und dieser Güteraustausch sich auf die vorteilhafteste Weise für ein be­grenztes Wirtschaftsgebiet vollziehen, daß die Zwischenverkehrsmittel (Handelsflotte, Telegraph, Bankwesen usw.) sich möglichst in den Händen dieses einen Wirtschaftsgebietes (Staates) befinden, daß sie gestützt und der nachteiligen Beeinflussung durch Fremde entzogen werden (Gesandt­schaften, Konsulate, Schutzzölle, Unterschiedszölle, Navigationsakte, Schiff-