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Die Selbstverwaltung der Gemeinden in Deutsch-Südwestafrika / von Otto Rheinen
Entstehung
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durch die Verordnung vorgeschrieben, dass mindestens ein Mitglied des Ausschusses zugleich Gemeinderatsmit­glied sein muss, dass ferner nur wahlberechtigte Ge­meindeangehörige zu Mitgliedern eines Ausschusses be­stellt werden können, und dass der Gemeindevorsteher allen Sitzungen des Ausschusses mit beratender Stimme beiwohnen kann. 385 ) Als ständige Ausschüsse, die zugleich zur Ueberwachung der zu ihrem Geschäftskreis dienenden Einrichtungen bestimmt sind, hat z. B, die Gemeinde Windhuk einen Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Wahlangelegenheiten, einen Steuerausschuss, einen Bau­ausschuss, einen Gesundheitsausschuss und einen allge­meinen Ausschuss für alle anderen, insbesondere Schul­angelegenheiten. 230 ) Diese Ausschüsse sind zuständig für die ihnen vom Gemeinderat oder Bürgermeister im ein­zelnen überwiesenen Angelegenheiten. Sie sind jedoch dem Gemeinderat untergeordnet und zu selbständigen Anordnungen gegenüber dritten nicht befugt. 23 ')

Zur Regelung der Zusammensetzung und Zuständig­keit eines nur vorübergehend tätigen Ausschusses, der für irgendeine besondere, nicht im regelmässigen Geschäfts­gang wiederkehrende Aufgabe zu ernennen ist, genügt im Gegensatz zu den ständigen Ausschüssen ein einfacher Gemeinderatsbeschluss. 23s )

C.

§ 11 .

Die Beamten der Gemeinde,

I. Allgemeine Rechtsverhältnisse.

Neben dem kollegialen Gemeindeorgan, dem Ge­meinderat, sind ferner in der Gmeeindeverwaltung eine Reihe von Beamten tätig.

Grundlegend haben wir zunächst das Wesen des Be­amten im allgemeinen Sinne, soweit es für unsern Stoff von Bedeutung ist, festzustellen.

Die Unterscheidung von besoldeten Berufsbeamten und unbesoldeten Ehrenbeamten, die gerade in der Praxis der Kommunalverwaltung eine grosse Rolle spielt, bildet rechtlich keine Beschränkung des Beamtenbegriffes. Die Rechtsstellung dieser beiden Beamtenkategorien zum Ge-

286 ) § 59 Abs. 2, § 5 des Ortsgesetzes für die Gemeinde Wind­huk, § 5 des Ortsgesetzes für Lüderitzbucht.

236 ) § 2 des Windhuker Ortsgesetzes.

237 ) § 3 desselben Ortsgesetzo*.

238 ) § 59 Abs. 3.