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durch die Verordnung vorgeschrieben, dass mindestens ein Mitglied des Ausschusses zugleich Gemeinderatsmitglied sein muss, dass ferner nur wahlberechtigte Gemeindeangehörige zu Mitgliedern eines Ausschusses bestellt werden können, und dass der Gemeindevorsteher allen Sitzungen des Ausschusses mit beratender Stimme beiwohnen kann. 385 ) Als ständige Ausschüsse, die zugleich zur Ueberwachung der zu ihrem Geschäftskreis dienenden Einrichtungen bestimmt sind, hat z. B, die Gemeinde Windhuk einen Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Wahlangelegenheiten, einen Steuerausschuss, einen Bauausschuss, einen Gesundheitsausschuss und einen allgemeinen Ausschuss für alle anderen, insbesondere Schulangelegenheiten. 230 ) Diese Ausschüsse sind zuständig für die ihnen vom Gemeinderat oder Bürgermeister im einzelnen überwiesenen Angelegenheiten. Sie sind jedoch dem Gemeinderat untergeordnet und zu selbständigen Anordnungen gegenüber dritten nicht befugt. 23 ')
Zur Regelung der Zusammensetzung und Zuständigkeit eines nur vorübergehend tätigen Ausschusses, der für irgendeine besondere, nicht im regelmässigen Geschäftsgang wiederkehrende Aufgabe zu ernennen ist, genügt im Gegensatz zu den ständigen Ausschüssen ein einfacher Gemeinderatsbeschluss. 23s )
C.
§ 11 .
Die Beamten der Gemeinde,
I. Allgemeine Rechtsverhältnisse.
Neben dem kollegialen Gemeindeorgan, dem Gemeinderat, sind ferner in der Gmeeindeverwaltung eine Reihe von Beamten tätig.
Grundlegend haben wir zunächst das Wesen des Beamten im allgemeinen Sinne, soweit es für unsern Stoff von Bedeutung ist, festzustellen.
Die Unterscheidung von besoldeten Berufsbeamten und unbesoldeten Ehrenbeamten, die gerade in der Praxis der Kommunalverwaltung eine grosse Rolle spielt, bildet rechtlich keine Beschränkung des Beamtenbegriffes. Die Rechtsstellung dieser beiden Beamtenkategorien zum Ge-
286 ) § 59 Abs. 2, § 5 des Ortsgesetzes für die Gemeinde Windhuk, § 5 des Ortsgesetzes für Lüderitzbucht.
236 ) § 2 des Windhuker Ortsgesetzes.
237 ) § 3 desselben Ortsgesetzo*.
238 ) § 59 Abs. 3.