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7. Die Verwaltung der Kolonien.
Der plötzliche Entschluß des Fürsten Bismarck, große Teile von Afrika und bedeutende Inselgruppen der Südsee uuter deutschen Schutz zu stellen, traf die Organe der Reichsregieruug völlig unerwartet nnd unvorbereitet. Das war etwas ganz neues, es gab hierfür keiuen „Präzedenzfall", nach dem der deutsche Büreaubeamte zu arbeiten gewohnt ist. Auch bestand zunächst die Absicht, dem „königlichen Kaufmann" und Privatgesellschaften die ueu erworbeueu Gebiete getrost zu überlassen. Höchstens sollten Reichskommissare die allgemeine Aufsicht übernehmen und die Reichsgewalt vertreten. So bildeten sich n. a. die Deutsch-Ostafrikanische und die Neu-Guiuea-Gesellschaft uud übernahmen die Verwaltuug der betreffenden Gebiete.
Aber man hatte die Rechnung ohne den Wirt d. h. ohne die Eingeborenen gemacht. In Ostafrika sollte nicht regiert werden, aber man verbot aufs strengste den Menschenraub und Sklavenhandel nnd unterband damit den kriegerischen, herrschgewohnten Arabern den Lebensnerv. Ganz naturgemäß erhoben sich die schwer Geschädigte:! gegen die deutsche Herrschaft, und weun auch zunächst die kaiserliche Mariue und ein Reichskommissar den Aufstaud niederschlüge:!, so wurde doch unmittelbar darauf ein kaiserlicher Gouverneur ernannt und das ganze Gebiet in Reichsverwaltung geuommen. In Südwestafrika hatte man den unbändigen Freiheitssinn und die kriegerischen Eigenschaften der beiden dorngen Nomadenstämme unterschätzt. Auch hier war uur die Durchführung der Herrschaft durch ein kaiserliches Gouvernement möglich. Leider ließ man dies so lange ohne den notwendigen militärischen Rückhalt, bis der große Eingeborenenkrieg 1904/6 ausbrach.
Eiue Kolonie nach der andern wurde gauz von selbst in die direkte Verwaltuug durch das Reich hineingezogen. In Berlin hatte man zuerst eine bescheidene Abteilung im Auswärtigen Amt als Zentralinstanz gebildet, die sich jedoch schnell genug zu eiuer fast selbständigen, an Köpfen sehr starken „Kolonial-Abteilung" auswuchs. Leider war die Persönlichkeit die an der Spitze dieser Behörde von 1890 bis 96 stand, nicht
Lieber«,
Deutsche
Kolonien.
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