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die zu schaffende Organisation mit der gesamten Bevölkerung erzielt, sondern es wurde auch das Verständnis für die Einzelheiten der Kommunalverwaltung, wesentlich verallgemeinert und die Kenntnis von den wirtschaftlichen Notwendigkeiten der einzelnen Gemeinden auf Seiten des Gouvernements vertieft.
Bei den Vorarbeiten zur Selbstverwaltung der Gemeinden stellte es sich sehr bald heraus, daß auch die Beteiligung der Bevölkerung an der Bezirksverwaltung und an der Landesverwaltung zweckmäßiger Weise im Zusammenhang hiermit weiter auszubauen sei. Wie die Gemeindeverwaltung, so fand auch die geplante Form der Beteiligung der Bezirksverwaltung die ungeteilte Zustimmung der Bevölkerung, während die vorgeschlagene Mitwirkung bei der Landesverwaltung als ungenügend empfunden wurde, eine Erscheinung, über die an anderer Stelle ausführlich zu sprechen sein wird. Das Ergebnis der Vorarbeiten wurde zusammengefaßt in einem Entwurf zu einer Reichskanzler- verordnung über die Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestasrika. Der Entwurf ging dem im März 1908 zusammengetretenen Gouvernementsrat zur Begutachtung zu. Die Bestimmungen über Gemeinden und Bezirke wurden einstimmig gutgeheißen, diejenigen über die Landesverwaltung wurden zwar auch angenommen, aber nur mit einer einzigen Mehrheitsstimme. Die Grundzüge des Entwurfs fanden während des Aufenthalts des Staatssekretärs Dernburg in Deutsch-Südafrika während der Monate Juli und August 1908 dessen Billigung, der Entwurf wurde im Reichskolonialamt geprüft und in nochmals durchgearbeiteter Form nach längeren Beratungen im Kolonialamt, zu denen der mit der Bearbeitung beauftragt gewesene Kommunalbeamte zugezogen war und unter nachdrücklicher Befürwortung durch den gleichfalls im Kolonialamt anwesenden Gouverneur von Schuckmann als Reichskanzlerverordnung publiziert.
Die Grundzüge der gegenwärtigen Selbstverwaltung.
„Das Ziel einer verständigen Kolonialverwaltung", sagt Dernburg in seiner Programmrede vom 28. November 1906 vor dem deutschen Reichstage, „muß seirr die Schaffung von mit dem Vaterlande eng verbundenen, admini - strativ unabhängigen, wirtschaftlich gesunden Kolonien." Und in den Bausteinen zu seinem Programm, wie er die damals dem Reichstag vorgelegten Denkschriften selbst nannte, führt Dernburg diesen Gedanken noch weiter aus. „Als Ziel einer erfolgreichen Kolonialpolitik darf man wohl die wirtschaftliche Selbständigkeit der einzelnen kolonialen Gebiete und im Zusammenhang damit eine gewisse Selbstverwaltung der Gebiete im engen Anschluß an das Mutterland hinstellen. Der Zeitpunkt für die Gewährung größerer Selbstverwaltung hängt aber wieder zum Teil davon ab, daß die Kolonie finanzwirtschaftlich selbständig geworden ist." Man wird dieser Aus-
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